Pallade Veneta - OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern

OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern


OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern
OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern / Foto: Olivier MORIN - AFP/Archiv

Im Kampf für saubere Luft muss die Bundesregierung nachbessern. Das Nationale Luftreinhalteprogramm muss teilweise verändert werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschied. Einige der Maßnahmen beruhten auf alten Daten, Änderungen seien nicht berücksichtigt worden. Die Regierung kann gegen das Urteil aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.

Textgröße ändern:

Mit dem Luftreinhalteprogramm sollen die Verpflichtungen zur Reduktion von bestimmten Schadstoffen - darunter Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid - umgesetzt werden. Beschlossen wurde es im Jahr 2019 und im Mai 2024 aktualisiert. Aus Sicht der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), reichte das aber nicht aus. Das sah das Gericht nun in Teilen genauso.

Die zugrunde liegende Prognose sei fehlerhaft, erklärte es. Teilweise seien nicht die aktuellsten Daten eingestellt worden. Außerdem seien Veränderungen der Planung nicht berücksichtigt worden, etwa die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Darin würden Holzpelletheizungen erlaubt - diese verschmutzten aber die Luft stärker mit Feinstaub. Ebenfalls nicht berücksichtigt seien in der Prognose Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Bei der Berechnung der Folgen des Kohleausstiegs werde noch davon ausgegangen, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gingen. Beim Verkehr würden die Folgen der Euro-7-Abgasnorm zu positiv eingeschätzt, denn diese lege entgegen der im Programm berücksichtigten Planung weniger strenge Grenzwerte fest. Außerdem sei die staatliche Förderung für Elektroautos einbezogen, die aber inzwischen gestoppt sei.

Das Gericht kritisierte auch, dass der Projektionsbericht über die vorhergesagte Entwicklung der Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt worden sei, nicht aber der aus dem Jahr 2023. Die Bundesregierung sei verpflichtet, das Luftreinhalteprogramm zu ändern. Mit den Maßnahmen müssten die Ziele eingehalten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.

Die Umwelthilfe zeigte sich erfreut über das Urteil. Sie werde nun "die seit neun Jahren überfällige technische Nachrüstung von acht Millionen Dieselfahrzeugen mit bis zu 40-fach überhöhten Abgaswerten durchsetzen, alternativ deren Stilllegung – auf Kosten der des Betrugs bereits überführten Dieselkonzerne", kündigte ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an. Die DUH forderte außerdem eine Filterpflicht für Holzheizungen und Baumaschinen, ein Tempolimit und niedrigere Zahlen in der Massentierhaltung.

Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte, das Gericht habe "die Komplexität der Prognosen und den damit einhergehenden Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung anerkannt und festgestellt, dass eine Aktualisierung nicht immer erforderlich ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt". Die Bundesregierung werde das Urteil umfassend prüfen. Nach Angaben der EU-Kommission sterben durch Luftverschmutzung jedes Jahr 300.000 Menschen in Europa frühzeitig.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: