Pallade Veneta - EuGH: Haftbefehl aus Großbritannien muss nach Brexit eigenständig geprüft werden

EuGH: Haftbefehl aus Großbritannien muss nach Brexit eigenständig geprüft werden


EuGH: Haftbefehl aus Großbritannien muss nach Brexit eigenständig geprüft werden
EuGH: Haftbefehl aus Großbritannien muss nach Brexit eigenständig geprüft werden / Foto: Paul Faith - AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat klargestellt, wie in der Europäischen Union nach dem Brexit mit der Vollstreckung von Haftbefehlen aus Großbritannien umzugehen ist. Den am Montag vom EuGH veröffentlichten Erläuterungen zu einer Klage eines wegen Terrorismus verfolgten Mannes aus Irland zufolge muss es für jeden Haftbefehl aus dem Vereinigten Königreich in dem betroffenen Mitgliedstaat der EU eine eigenständige Prüfung geben.

Textgröße ändern:

Der EuGH entschied, dass die britischen Haftbefehle auf die Gefahr eines Verstoßes gegen die Charta der Grundrechte der EU für den von dem Haftbefehl betroffenen Menschen geprüft werden müssen. Die Vollstreckung des Haftbefehls dürfe aber nur abgelehnt werden, wenn es objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben gebe, aus denen sich ergebe, dass eine echte Gefahr bestehe, dass eine schwerere Strafe als die zur Zeit der Begehung der Tat ursprünglich angedrohte Strafe verhängt werde.

Die Vollstreckung von Haftbefehlen wird in einem eigenen Abkommen geregelt. Der EuGH verwies darauf, dass innerhalb der EU ein auf einem hohen Maß an Vertrauen beruhendes Prinzip der justiziellen Zusammenarbeit bestehe und deshalb ein vereinfachtes System für die Übergabe von Verurteilten oder Verdächtigen zwischen den EU-Mitgliedern gelte. Mit Großbritannien gelte dieses Vertrauensprinzip nach dem Brexit nicht mehr. Zwar könne durch Abkommen mit Drittländern ein solches Maß an Vertrauen hergestellt werden. Das mit Großbritannien geltende Abkommen stelle jedoch keine solchen privilegierten Beziehungen her.

Im vorliegenden Fall hatte ein Richter in dem zum Vereinigten Königreich zählenden Nordirland vier Haftbefehle gegen einen Terrorverdächtigen erlassen. Dieser Terrorverdächtige machte vor dem Obersten Gericht Irlands geltend, dass seine Übergabe mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen unvereinbar sei. Er bemängelte, dass Großbritannien die Vorschriften über die vorzeitige Haftentlassung unter Auflagen nach den ihm vorgeworfenen Straftaten geändert habe.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: