Pallade Veneta - Organisierte Kriminalität weiter auf hohem Niveau - Schadenssumme steigt deutlich

Organisierte Kriminalität weiter auf hohem Niveau - Schadenssumme steigt deutlich


Organisierte Kriminalität weiter auf hohem Niveau - Schadenssumme steigt deutlich
Organisierte Kriminalität weiter auf hohem Niveau - Schadenssumme steigt deutlich / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Ausmaß der Organisierten Kriminalität in Deutschland bleibt auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren in dem Bereich noch einmal leicht auf 642 (Vorjahr: 639), wie aus dem am Donnerstag vorgestellten Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Dies ist der zweithöchste Stand der vergangenen zehn Jahre - nur 2021 lag die Zahl mit 696 höher, davor seit 2014 immer unter 600.

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So hoch wie nie waren 2023 die Schäden durch Organisierte Kriminalität. Die Schadenssumme aller registrierten Fälle lag im Jahr 2023 bei rund 2,7 Milliarden Euro - das ist mehr als eine Verdopplung des Vorjahreswertes und fast dreimal so viel wie der Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Nur 2021 lag diese Zahl ansatzweise ähnlich hoch - damals bei rund 2,2 Milliarden Euro.

Dem Lagebild zufolge wurden die höchsten Schäden auch im Jahr 2023 im Bereich Cyberkriminalität festgestellt. Hier belief sich die Summe auf 1,7 Milliarden Euro nach 588 Millionen im Vorjahr. Bei Steuer- und Zolldelikten verursachten die Kriminellen 470 Millionen Euro Schaden - im Vorjahr waren es noch 200 Millionen Euro.

Der größte Teil der Fälle wurde 2023 der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier wurden 264 Verfahren geführt, was 41 Prozent aller Verfahren ausmacht. 58 Verfahren wurden im Bereich Schleuserkriminalität geführt.

Über alle Bereiche hinweg ermittelten die Strafverfolgungsbehörden, zu denen neben dem BKA auch die Bundespolizei und der Zoll gehören, 7347 Tatverdächtige. Das waren 91 mehr als im Vorjahr. 32,5 Prozent davon waren Deutsche, 57,8 Prozent hatten keinen deutschen Pass. Bei 9,7 Prozent der Tatverdächtigen konnte die Staatsangehörigkeit den Angaben zufolge nicht geklärt werden.

L.Bufalini--PV

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