Pallade Veneta - Klage von katalanischen Politikern zu Europawahl 2019 scheitert vor EuGH

Klage von katalanischen Politikern zu Europawahl 2019 scheitert vor EuGH


Klage von katalanischen Politikern zu Europawahl 2019 scheitert vor EuGH
Klage von katalanischen Politikern zu Europawahl 2019 scheitert vor EuGH / Foto: Jean-Christophe MILHET - AFP/Archiv

Eine Klage der katalanischen Politiker Carles Puigdemont und Antoni Comín ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag endgültig abgewiesen worden. Dabei ging es um die Wahl des früheren Regionalpräsidenten und des früheren Regionalministers zu Europaabgeordneten im Jahr 2019. Der EuGH bestätigte ein Urteil des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union von 2022. (Az. C-600/22 P)

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Wegen ihrer Rolle beim umstrittenen Referendum Kataloniens über eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017 gab es in Spanien Strafverfahren gegen die beiden Politiker, die deswegen ins ausländische Exil gingen. Nach ihrer Wahl ins Europaparlament und vor Antritt ihrer Mandate mussten sie nach spanischem Recht vor der Wahlkommission in Madrid einen Eid auf die spanische Verfassung ablegen. Dies war ihnen wegen der drohenden Inhaftierung nicht möglich.

Auf der von Madrid dem EU-Parlament übermittelten Liste der gewählten Abgeordneten waren Puigdemont und Comín daher nicht aufgeführt. Der damalige Präsident des EU-Parlaments, der Italiener Antonio Tajani, teilte den beiden daher mit, dass er sie nicht als künftige Mitglieder des EU-Parlaments behandeln könne.

Dagegen richtete sich die Klage der katalanischen Politiker, die jedoch 2022 vom EU-Gericht abgewiesen wurde. Nach EU-Recht bestehe bei den Parlamentswahlen eine gewisse Gewaltenteilung zwischen dem Parlament und den Mitgliedsstaaten. Danach müsse sich das Parlament bei der Überprüfung der Mandate auf die Angaben der Mitgliedsstaaten stützen.

Parlamentspräsident Tajani habe daher die Gültigkeit des Ausschlusses der beiden Kandidaten nicht überprüfen dürfen. Letztlich habe Tajani gar keine anfechtbare eigene Entscheidung getroffen, befand das EU-Gericht.

Das bestätigte der EuGH nun. Eine solche Überprüfung sei allein Sache der nationalen Gerichte oder des EuGH selbst, erklärte er. Tajani habe nur getan, wozu er verpflichtet gewesen sei. Das EU-Gericht habe bei seinem Urteil keine Rechtsfehler gemacht.

A.Tucciarone--PV

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