Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht begrenzt Rechte von BKA bei Datenspeichern und Überwachen

Bundesverfassungsgericht begrenzt Rechte von BKA bei Datenspeichern und Überwachen


Bundesverfassungsgericht begrenzt Rechte von BKA bei Datenspeichern und Überwachen
Bundesverfassungsgericht begrenzt Rechte von BKA bei Datenspeichern und Überwachen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Erheben und Speichern von Daten gehen teilweise zu weit. Beim neuen BKA-Gesetz muss nachgebessert werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Dabei geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen und um die Speicherung von Daten in einem polizeilichen Informationsverbund. (Az. 1 BvR 1160/19)

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Das Gericht begrenzte die Rechte, die das BKA dabei hat. Die bisherige Regelung erlaubte es unter bestimmten Umständen, auch Menschen zu überwachen, die selbst nicht unter Verdacht stehen - aber Kontakt zu jemandem haben, der möglicherweise eine terroristische Straftat begehen will. Dabei durften beispielsweise V-Leute eingesetzt werden.

Um eine solche Überwachungsmaßnahme zu rechtfertigen, muss es aber eine "spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr" geben, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. In der aktuellen Form verstößt die Regelung dem Urteil zufolge gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es müsse eine gewisse Eingriffsschwelle definiert werden, erklärte das Gericht.

Auch bei der Speicherung von Daten im polizeilichen Informationssystem fehlt ihm eine angemessene Schwelle. Hierfür müssten ein angemessener Zweck und eine angemessene Dauer der Speicherung festgelegt werden.

Eine Verfassungsbeschwerde von Strafverteidigerinnen, Mitgliedern der organisierten Fußballfanszene und einem politischen Aktivisten mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte damit teilweise Erfolg. Die Regelungen gelten aber vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wurde. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen.

Das Verfassungsgericht beschäftigte sich bereits zum zweiten Mal mit dem BKA-Gesetz. 2016 erklärte es eine frühere Fassung teilweise für verfassungswidrig. Später wurde das Gesetz reformiert, um diese Neufassung ging es nun.

"Es ist eine gute Nachricht, dass die Gewaltenteilung funktioniert", erklärte der GFF-Verfahrensbevollmächtigte Bijan Moini nach der Verkündung der Entscheidung.

Auch der Deutsche Journalistenverband begrüßte das Urteil. "Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit", teilte der Bundesvorsitzende Mika Beuster mit. Vor allem Journalistinnen und Journalisten, die in kriminellen Milieus recherchierten, würden profitieren.

D.Bruno--PV

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