Pallade Veneta - Ehepaar in Düsseldorf wegen IS-Unterstützung zu Bewährungsstrafen verurteilt

Ehepaar in Düsseldorf wegen IS-Unterstützung zu Bewährungsstrafen verurteilt


Ehepaar in Düsseldorf wegen IS-Unterstützung zu Bewährungsstrafen verurteilt
Ehepaar in Düsseldorf wegen IS-Unterstützung zu Bewährungsstrafen verurteilt / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Wegen Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist ein Ehepaar in Nordrhein-Westfalen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte gegen den 33-Jährigen Deutschen am Freitag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und gegen die 35 Jahre alte Türkin eine Strafe von neun Monaten. Der Mann wurde auch wegen des Werbens um Mitglieder für den IS verurteilt.

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Das Gericht sah als erwiesen an, dass er im Juli 2021 auf Instagram ein Video veröffentlicht und Zuschauer dazu aufgefordert hatte, sich dem IS anzuschließen. Zusammen mit seiner Frau habe er außerdem im Februar 2022 insgesamt 225 Euro an einen sogenannten IS-Finanzagenten in die Türkei überwiesen.

In Kombination mit anderen Spenden sollte das Geld inhaftierten weiblichen IS-Mitgliedern und deren Kindern helfen, die in einem Lager in Syrien waren. Dort sollen sie eine Lebensweise durchgesetzt haben, die der Ideologie des IS entsprach. Die Spendengelder hätten dazu gedient, den Zusammenhalt und die Strukturen des IS aufrechtzuerhalten.

Der Mann gestand die Taten, was das Gericht zu seinen Gunsten wertete. Er habe auch damit begonnen, sich zu deradikalisieren. Zu seinem Nachteil wurden zahlreiche Vorstrafen gewertet, bei denen es um andere Delikte ging.

Dass die Spende an den IS so niedrig war, wurde ebenfalls zum Vorteil beider Angeklagten gewertet, zu ihrem Nachteil die Gefährlichkeit des IS. Beide wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt, der Mann zusätzlich wegen des Werbens um Mitglieder.

Der Prozess gegen das Ehepaar hatte Ende September begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Generalstaatsanwaltschaft können dem Gericht zufolge Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu entscheiden hätte.

R.Zarlengo--PV

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