Pallade Veneta - Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden

Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden


Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden
Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein 18-jähriger Rapper, dessen Texte als antisemitisch verstanden werden können, darf in der Presseberichterstattung nicht mit seinem Bild veröffentlicht werden. Das gilt vor allem, wenn er noch Heranwachsender ist, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main am Freitag mitteilte. Da seine Äußerungen nur gering verbreitet seien, sei die Veröffentlichung von Bildern ungerechtfertigt. (Az.: 16 W 40/24)

Textgröße ändern:

In einem Eilverfahren klagte der 18-Jährige gegen die Herausgeberin einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung auf Unterlassung diverser Äußerungen und der Verbreitung von Bildern. Die Zeitung hatte im Frühjahr über seine Einbürgerung "trotz antisemitischer Hetze" berichtet. In erster Instanz gab das Landgericht Frankfurt der Klage nur in einem geringen Teil statt und wies den Rest ab. Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde des 18-Jährigen nun teilweise Recht.

Demnach sah das Landgericht zu Recht zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kläger und seinen Texten als zulässige Meinungsäußerung an. Diese basierten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage, entschieden die Richter am OLG. Die Äußerungen in dem Song können als Unterstützung für die Hamas beziehungsweise als Gutheißung des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 verstanden werden.

Der Rapper kann sich daher auch nicht gegen die Aussage wehren, dass seine Verwendung des sogenannten Tauhid-Fingers in Beiträgen in sozialen Netzwerken in den Zusammenhang einer "islamistischen Überlegenheitsideologie" gestellt wird. Dieser nach oben ausgestreckte Zeigefinger gilt als Erkennungszeichen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. Der Kläger bestritt laut OLG nicht, die Geste gezeigt zu haben.

Erfolg hatte seine Klage jedoch in einem Teil: Er darf nicht als Anhänger eines salafistischen Predigers bezeichnet werden, weil es dafür an Tatsachen fehlt. Zudem darf er nicht über mitveröffentlichte Bilder in den Berichten erkennbar sein. Bei ihm handelt es sich nicht um eine in der Öffentlichkeit stehende Person mit Leitbildfunktion, sondern um einen Heranwachsenden, der sich und seine Musik auf Instagram nur einer geringen Zahl von Followern präsentiert.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe

In einem brennenden Auto auf einem Parkplatz in Bayern ist am Sonntag eine Leiche gefunden worden. In einem Wald in der Nähe fanden Einsatzkräfte den Besitzer des Wagens mit schweren Verletzungen, wie die Polizei in Straubing mitteilte. Zuvor hatten Angehörige ihn und seine von ihm getrennt lebende Frau als vermisst gemeldet.

Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz

Bei einem illegalen Tuningtreffen im rheinland-pfälzischen Wittlich haben Teilnehmer Polizisten und deren Autos angegriffen. Auf dem Gelände einer Firma fanden sich mehrere hundert Fahrzeuge und schätzungsweise mindestens 1000 Menschen ein, wie die Polizei Trier am Sonntag mitteilte. Als die Beamten dort ankamen, seien sie von Vermummten attackiert worden.

Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Bayern ist ein 17-Jähriger gestorben. Drei weitere junge Menschen wurden verletzt, wie die Polizei in Bayreuth am Sonntag mitteilte. Das von einem 18-Jährigen gefahrene Auto prallte demnach am frühen Samstagmorgen in der Nähe von Münchberg gegen einen Baum.

20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft

Weil er seine eigene Mutter getötet haben soll, ist ein 20-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Hintergründen der Tat wird weiter ermittelt, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Der Mann war am Freitag festgenommen worden.

Textgröße ändern: