Pallade Veneta - Gescheiterte Abschiebung aus Kirchenasyl in Bremen: Asylbewerber darf vorerst bleiben

Gescheiterte Abschiebung aus Kirchenasyl in Bremen: Asylbewerber darf vorerst bleiben


Gescheiterte Abschiebung aus Kirchenasyl in Bremen: Asylbewerber darf vorerst bleiben
Gescheiterte Abschiebung aus Kirchenasyl in Bremen: Asylbewerber darf vorerst bleiben / Foto: Patrik Stollarz - AFP/Archiv

Eine Woche nach der gescheiterten Abschiebung eines Asylbewerbers aus dem Kirchenasyl in Bremen hat das Verwaltungsgericht der Hansestadt seinem Eilantrag stattgegeben. Demnach darf der aus Somalia stammende Mann vorerst nicht abgeschoben werden, bis über seine Klage dagegen entschieden ist, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Vor einer Woche hätte der Mann nach Finnland gebracht werden sollen, bis zu hundert Menschen blockierten aber den Zugang zu der evangelischen Kirche. Das Migrationsamt brach den Abschiebeversuch daraufhin ab.

Nach Angaben des Bremer Senats war der Somalier über Russland zunächst nach Finnland geflohen, wo er erstmals in der Europäischen Union registriert wurde. Später sei er nach Deutschland gekommen, wo er einen Asylantrag gestellt habe. Er habe gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erklärt, in Deutschland keine Familie zu haben.

Finnland sei für den Asylantrag zuständig. Das Bamf habe entschieden, dass er dorthin zurückkehren müsse. Die Kirche habe dann eine weitere Überprüfung beantragt. Erneut habe das Bamf entschieden, dass er nach Finnland zurückkehren müsse.

Gegen diese Entscheidung aus dem Juli klagte der Asylbewerber, stellte aber zunächst keinen Eilantrag. Anfang Oktober ging er ins Kirchenasyl. Fünf Tage nach dem gescheiterten Abschiebeversuch stellte er dann den Eilantrag.

Nun wies das Gericht das Bamf an, Bremen mitzuteilen, dass der Mann vorerst bleiben darf. Das gilt solange, bis über seine eigentliche Klage entschieden ist. Diese Anordnung sei zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Somalier notwendig, erklärte es.

Die sechsmonatige Überstellungsfrist sei am 7. Dezember vorbei gewesen. Sie habe sich nicht dadurch verlängert, dass der Mann ins Kirchenasyl gegangen sei. Er sei dadurch nicht flüchtig im rechtlichen Sinn gewesen. Sein Aufenthaltsort sei dem Bamf nämlich bekannt gewesen.

Der Staat sei durch das Kirchenasyl nicht daran gehindert, notfalls mit Zwang abzuschieben. Das hätte auch in der vergangenen Woche passieren könne, wie das Gericht ausführte. Der Mann habe sich also nicht gezielt der Überstellung nach Finnland entzogen.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe

In einem brennenden Auto auf einem Parkplatz in Bayern ist am Sonntag eine Leiche gefunden worden. In einem Wald in der Nähe fanden Einsatzkräfte den Besitzer des Wagens mit schweren Verletzungen, wie die Polizei in Straubing mitteilte. Zuvor hatten Angehörige ihn und seine von ihm getrennt lebende Frau als vermisst gemeldet.

Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz

Bei einem illegalen Tuningtreffen im rheinland-pfälzischen Wittlich haben Teilnehmer Polizisten und deren Autos angegriffen. Auf dem Gelände einer Firma fanden sich mehrere hundert Fahrzeuge und schätzungsweise mindestens 1000 Menschen ein, wie die Polizei Trier am Sonntag mitteilte. Als die Beamten dort ankamen, seien sie von Vermummten attackiert worden.

Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Bayern ist ein 17-Jähriger gestorben. Drei weitere junge Menschen wurden verletzt, wie die Polizei in Bayreuth am Sonntag mitteilte. Das von einem 18-Jährigen gefahrene Auto prallte demnach am frühen Samstagmorgen in der Nähe von Münchberg gegen einen Baum.

20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft

Weil er seine eigene Mutter getötet haben soll, ist ein 20-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Hintergründen der Tat wird weiter ermittelt, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Der Mann war am Freitag festgenommen worden.

Textgröße ändern: