Pallade Veneta - Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit

Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit


Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit
Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Das Klimacamp 2017 im Rheinland am Tagebau Garzweiler und seine Infrastruktureinrichtungen sind als eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung zu betrachten. Auf eine gewisse Dauer angelegte Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung dienen sollten, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Es ging konkret um ein Feld, das als Übernachtungsfläche genutzt wurde. (Az. BVerwG 6 C 9.20)

Textgröße ändern:

Das Polizeipräsidium Aachen hatte dem Klimacamp eine von den Veranstaltern gemietete Fläche und einen benachbarten Sportplatz als Versammlungsflächen zugewiesen. Ein 800 Meter entferntes, ebenfalls gemietetes Feld, auf dem Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Zelte aufstellten, wurde aber nicht als Versammlungsfläche genehmigt. Dieses Feld habe das Polizeipräsidium nicht vom Anwendungsbereich der Versammlungsfreiheit ausnehmen dürfen, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun.

Es wies die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zurück, das im Juni 2020 ebenfalls den Klimacamp-Veranstaltern recht gegeben hatte. Auch Infrastruktureinrichtungen solcher Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zur Meinungskundgabe aufwiesen oder logistisch notwendig und in der Nähe seien, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Zahl unerlaubter Einreisen im September weiter gesunken

Die Zahl unerlaubter Einreisen an den deutschen Grenzen ist im September weiter gesunken. Wie die Bundespolizei am Montag in Potsdam mitteilte, versuchten im vergangenen Monat 3268 Menschen, ohne gültige Papiere nach Deutschland einzureisen. Dies waren rund 23 Prozent weniger als im August und 34 Prozent weniger als im September 2025. Es ist zudem der niedrigste Stand seit über fünf Jahren: Geringere Werte gab es zum letzten Mal 2021.

Iran-Sanktionen: Hotel darf nicht mit eingefrorenen Geldern weiterbetrieben werden

Wegen der Iran-Sanktionen eingefrorene Gelder eines Luxushotels bei Frankfurt am Main dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht für den Weiterbetrieb des Hauses verwendet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Freitag und wies damit einen Eilantrag des Insolvenzverwalter ab, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.

Nürnberg: 17-Jähriger Rollerfahrer stirbt nach Zusammenstoß mit Linienbus

In Nürnberg ist ein 17-jähriger Rollerfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Linienbus ums Leben gekommen. Der Jugendliche war am Sonntagabend im Stadtgebiet unterwegs und hatte ein 16-jähriges Mädchen auf dem Motorroller mit dabei, wie die Polizei in der Nacht zum Montag mitteilte. Als der entgegenkommende Bus abbiegen wollte, kam es aus zunächst unklarer Ursache zum Zusammenstoß.

Oberstes US-Gericht befasst sich mit Fragen der Konzernhaftung bei Klimawandelschäden

Der Oberste Gerichtshof der USA befasst sich am Montag mit einem für die Ölindustrie grundlegenden Fall: Im Kern geht es um die Frage, wie und vor welchen Gerichten Unternehmen für mögliche Auswirkungen ihrer Erzeugnisse auf den Klimawandel verantwortlich gemacht werden können. Im Mittelpunkt steht eine Klage der Stadt und des Countys Boulder im Bundesstaat Colorado gegen die Konzerne ExxonMobil und Suncor Energy von 2018.

Textgröße ändern: