Pallade Veneta - Mutter heimtückisch erstochen: Neun Jahre Haft für Jugendlichen aus Husum

Mutter heimtückisch erstochen: Neun Jahre Haft für Jugendlichen aus Husum


Mutter heimtückisch erstochen: Neun Jahre Haft für Jugendlichen aus Husum
Mutter heimtückisch erstochen: Neun Jahre Haft für Jugendlichen aus Husum / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein 19-Jähriger ist wegen der Ermordung seiner Mutter im schleswig-holsteinischen Husum zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sprach den zur Tatzeit 18-Jährigen am Montag schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Der Angeklagte hatte seine 39-jährige Mutter im April 2024 demnach unter einem Vorwand in die Küche gerufen und sie überraschend mit einem Messer erstochen.

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Das Tatmotiv des Heranwachsenden blieb demnach unklar. Dieser gestand nach Gerichtsangaben in dem Prozess zwar und gab als Erklärung an, dass er seine Mutter in einem Zustand der Erregung spontan getötet habe, nachdem diese ihm angeblich mitgeteilt habe, dass sein Vater gar nicht sein Vater sei. Diese Darstellung entsprach nach Überzeugung des Gerichts allerdings nicht den Fakten. Auch gab es Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte die Tat geplant hatte.

Mit seinem Urteil entsprach die zuständige Jugendkammer der Forderung der Nebenklage, welche die Mutter der Getöteten und deren Brüder vertrat. Sie hatte auf neun Jahre Haft wegen Mordes plädiert. Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Auch die Verteidigung widersprach dem Mordvorwurf nicht, plädierte allerdings auf nicht mehr als siebeneinhalb Jahre Haft. Im Jugendrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.

Der Beschuldigte floh nach der Tat zunächst nach Frankreich, wo er etwa eine Woche später in Lyon festgenommen wurde. Anschließend wurde er nach Deutschland überstellt und kam in Untersuchungshaft. Der Prozess begann im November. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Nach Gerichtsangaben gestand der Jugendliche, seine Mutter am Tattag unter einem Vorwand in die Küche der Familienwohnung gelockt und mit einem hinter dem Rücken verborgenen Messer getötet zu haben. Diese Schilderung bildete dann auch die Grundlage für die Verurteilung wegen heimtückischen Mordes.

G.Riotto--PV

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