Pallade Veneta - Mordurteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig

Mordurteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig


Mordurteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig
Mordurteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Saarland ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz eingelegten Revisionen. Dieses hatte den zur Tatzeitpunkt 20-jährigen Beschuldigten wegen des Anschlags von 1991 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

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Bei dem Brand in dem von insgesamt 21 Flüchtlingen bewohnten Gebäude war der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah gestorben. Das Gericht in Koblenz sprach den Beschuldigten dafür im Oktober 2023 unter anderem des Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung schuldig. Mit unterschiedlichen Begründungen gingen dagegen sowohl Bundesanwaltschaft als auch Nebenklage und Verteidigung in Revision.

Nun wies der Bundesgerichtshof sämtliche Revisionen als unbegründet ab. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, erklärte das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht. "Insbesondere" die Beweiswürdigung des Koblenzer Gerichts sei nicht zu beanstanden. "Das Urteil ist rechtskräftig."

Die Ermittlungen zu dem Anschlag waren zunächst ergebnislos verlaufen und wurden eingestellt. Erst vor fünf Jahren wurden sie aufgrund eines Zeugenhinweises an die Polizei wieder aufgenommen. Demnach hatte sich der inzwischen 53-jährige Beschuldigte Peter S. bei einem privaten Grillabend mit der Tat gebrüstet. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. S. wurde 2022 festgenommen und angeklagt, in seinem Prozess in Koblenz legte er ein Teilgeständnis ab.

Nach Feststellungen des Oberlandesgerichts hatte der Beschuldigte Anfang der 90er Jahre zur rechtsextremistischen örtlichen Skinheadszene gehört und mit nationalsozialistischem Gedankengut sympathisiert. In der Tatnacht verschüttete er demnach nach einem Treffen mit Gleichgesinnten in einer Kneipe Benzin in dem Flüchtlingsheim und zündete es an. Ziel war laut Urteil, die Bewohner zu vertreiben und das Haus unbrauchbar zu machen.

Yeboah erlitt tödliche Verbrennungen, die übrigen 20 Bewohner konnten aus dem Haus fliehen. Die Koblenzer Richter erkannten deshalb auf Mord sowie zwölffachen versuchten Mord. Bei acht Bewohnern, die sich in einem Zimmer direkt neben dem Haupteingang des Wohnheims aufhielten, gingen sie nicht von Mordversuchen aus. Sie kamen zu dem Schluss, dass S. angenommen habe, dass sie sich in Sicherheit bringen würden. In ihrem Fall habe ein Tötungsvorsatz gefehlt.

C.Grillo--PV

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