Pallade Veneta - Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt

Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt


Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt
Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Nach einem Verkehrsunfall in Berlin mit zwei Toten und fünf Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher erhoben. Der 83-Jährige soll eine 41-Jährige und ihren vier Jahre alten Sohn mit seinem Auto erfasst haben, wie die Anklagebehörde am Montag erklärte. Vor dem Unfall im März 2024 in Berlin-Mitte soll der Mann erst auf der Busspur und dann auf dem Radweg gefahren sein.

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Außerdem sei er viel zu schnell gewesen. Erlaubt waren auf der Straße 30 Stundenkilometer, das Auto sei mit mindestens Tempo 70 gefahren, möglicherweise sogar mit bis zu 90. Auf dem Radweg soll der Mann mit seinem Auto zwei im Stau stehende Fahrzeuge rechts überholt und beschädigt haben. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 Stundenkilometern sei er dann in die Frau und das Kind gefahren.

Die 41-Jährige wollte die Straße mit dem im Kinderwagen sitzenden Vierjährigen überqueren, als sie von dem Auto erfasst wurde. Beide starben. Danach soll der 83-Jährige mit seinem Auto noch in ein anderes, stehendes Fahrzeug gefahren sein. Dessen Fahrer wurde erheblich verletzt.

Erst als er gegen einen Pfeiler gefahren sei, sei das Auto des Unfallverursachers zum Stehen gekommen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Drei weitere Unfallbeteiligte und ein Zeuge hätten sich wegen des Geschehens in psychiatrische Behandlung begeben müssen. An drei Autos seien erhebliche Sachschäden entstanden.

Auch der 83-Jährige wurde verletzt und kann sich den Angaben zufolge nicht konkret erinnern. Seinen Führerschein habe er freiwillig abgegeben. Ein Gutachten habe ergeben, dass die Zusammenstöße vermeidbar gewesen wären, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten oder rechtzeitig gebremst hätte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann nun einen besonders schweren Fall der Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit zwei Fällen der fahrlässigen Tötung und fünf Fällen der fahrlässigen Körperverletzung vor. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.

A.dCosmo--PV

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