Pallade Veneta - Urteil: Kein Gesichtsschleier am Steuer beim Autofahren in Rheinland-Pfalz

Urteil: Kein Gesichtsschleier am Steuer beim Autofahren in Rheinland-Pfalz


Urteil: Kein Gesichtsschleier am Steuer beim Autofahren in Rheinland-Pfalz
Urteil: Kein Gesichtsschleier am Steuer beim Autofahren in Rheinland-Pfalz / Foto: Fred DUFOUR - AFP/Archiv

Eine Frau aus Rheinland-Pfalz darf beim Autofahren am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das Verwaltungsgericht Trier wies in einerm am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Erteilung einer Ausnahmegenehemigung vom Verhüllungsverbot ab. (Az.: 9 K 3557/24.TR).

Textgröße ändern:

Die Muslimin trägt aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit einen Niqab, bei dem das Gesicht bis auf die Augen verhüllt ist. Im November 2023 beantragte sie beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Menschen, die ein Kraftfahrzeug führen, ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

Die Behörde lehnte den Antrag ab. Nachdem ein Widerspruch dagegen gescheitert war, zog die Frau vor Gericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage nun ab und gab dem Landesbetrieb Mobilität Recht. Zwar beeinträchtigt das Verhüllungsverbot die Frau in ihrer Religionsausübung, dieser Eingriff ist aber durch den höher zu gewichtenden Schutz von Leib und Leben Dritter gerechtfertigt, entschied das Gericht.

Eine ungehinderte Rundumsicht sei mit dem Niqab nicht gewährleistet, was eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Zudem bestehe eine Beschränkung der Strafverfolgung, weil die Feststellung der Identität bei einer Verkehrskontrolle allein durch die Erkennbarkeit der Augenpartie nicht gewährleistet sei. Eine Auflage zum Anbringen eines QR-Codes auf dem Gesichtsschleier reiche nicht aus.

Der Vergleich mit Kraftradfahrern, die wegen der Helmpflicht vom Verschleierungsverbot ausgenommen sind, führt dem Gericht zufolge auch nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Schutzbedürfnis der jeweiligen Kraftfahrzeugführer unterscheide sich deutlich. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz

Bei einem illegalen Tuningtreffen im rheinland-pfälzischen Wittlich haben Teilnehmer Polizisten und deren Autos angegriffen. Auf dem Gelände einer Firma fanden sich mehrere hundert Fahrzeuge und schätzungsweise mindestens 1000 Menschen ein, wie die Polizei Trier am Sonntag mitteilte. Als die Beamten dort ankamen, seien sie von Vermummten attackiert worden.

Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Bayern ist ein 17-Jähriger gestorben. Drei weitere junge Menschen wurden verletzt, wie die Polizei in Bayreuth am Sonntag mitteilte. Das von einem 18-Jährigen gefahrene Auto prallte demnach am frühen Samstagmorgen in der Nähe von Münchberg gegen einen Baum.

20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft

Weil er seine eigene Mutter getötet haben soll, ist ein 20-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Hintergründen der Tat wird weiter ermittelt, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Der Mann war am Freitag festgenommen worden.

Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft

Weil sie einen Mann im Rollstuhl angezündet haben soll, ist eine 18-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen sie wird wegen versuchten Mordes ermittelt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Hagen am Samstagabend mitteilten. Die junge Frau soll den 67-Jährigen, den sie flüchtig kannte, am Donnerstag in Hagen nach einem Streit mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und in Brand gesetzt haben.

Textgröße ändern: