Pallade Veneta - Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab

Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab


Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab
Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Im Prozess gegen den Gründer und Organisator der sogenannten Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, hat die Staatsanwaltschaft eine vom Landgericht Stuttgart vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit abgelehnt. Damit läuft das Verfahren zunächst weiter, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es sind noch 25 Verhandlungstage bis Oktober angesetzt, Prozessbeginn war im vergangenen Oktober.

Textgröße ändern:

Hätte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, hätte die Staatskasse die Verfahrenskosten und Auslagen von Ballweg tragen müssen. Außerdem hätte dieser womöglich Entschädigungsansprüche gehabt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg in der Anklage versuchten Betrug in 9450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung vor. Nach Überzeugung der Anklage warb der Gründer der Gruppe Querdenken 711, die sich in der Coronapandemie zu einer Keimzelle der Querdenkerszene entwickelt hatte, Gelder ein und verwendete diese für sich.

Nach dem vom Gericht am Montag gezogenen Zwischenfazit rief Ballweg wohl tatsächlich zu Schenkungen auf. Es sei aber zweifelhaft, inwieweit ihm nachgewiesen werden könne, dass er sich vorbehalten habe, eingeworbene Gelder teilweise für sich zu verwenden. Es brauche dafür äußere Tatsachen - bislang sei aber nicht nachweisbar, dass Ballweg Geld wirklich privat genutzt habe.

Bei den Schenkungen geht es um mehr als 575.000 Euro. Laut Gericht ist bei einem Großteil des Betrags schlicht nicht aufzuklären, was mit dem Geld passierte. Bei den übrigen Beträgen sei das Geld wohl im Zusammenhang mit der Querdenkerszene verwendet worden.

Zum Tatvorwurf der Steuerhinterziehung stellte das Gericht fest, dass Ballweg keine vorsätzliche Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könne. So habe er darauf vertrauen können, dass sein langjähriger Steuerberater die notwendigen Steuererklärungen abgebe. Da Ballweg den Steuerberater im Prozess nicht von der Schweigepflicht entband, lässt sich nicht aufklären, warum dies unterblieben war. Im Raum stehe allenfalls noch eine Hinterziehung von 2112,18 Euro an Steuern.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz

Bei einem illegalen Tuningtreffen im rheinland-pfälzischen Wittlich haben Teilnehmer Polizisten und deren Autos angegriffen. Auf dem Gelände einer Firma fanden sich mehrere hundert Fahrzeuge und schätzungsweise mindestens 1000 Menschen ein, wie die Polizei Trier am Sonntag mitteilte. Als die Beamten dort ankamen, seien sie von Vermummten attackiert worden.

Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Bayern ist ein 17-Jähriger gestorben. Drei weitere junge Menschen wurden verletzt, wie die Polizei in Bayreuth am Sonntag mitteilte. Das von einem 18-Jährigen gefahrene Auto prallte demnach am frühen Samstagmorgen in der Nähe von Münchberg gegen einen Baum.

20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft

Weil er seine eigene Mutter getötet haben soll, ist ein 20-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Hintergründen der Tat wird weiter ermittelt, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Der Mann war am Freitag festgenommen worden.

Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft

Weil sie einen Mann im Rollstuhl angezündet haben soll, ist eine 18-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen sie wird wegen versuchten Mordes ermittelt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Hagen am Samstagabend mitteilten. Die junge Frau soll den 67-Jährigen, den sie flüchtig kannte, am Donnerstag in Hagen nach einem Streit mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und in Brand gesetzt haben.

Textgröße ändern: