Pallade Veneta - Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzungen durch SEK-Einsatz

Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzungen durch SEK-Einsatz


Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzungen durch SEK-Einsatz
Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzungen durch SEK-Einsatz / Foto: MICHELE TANTUSSI - AFP/Archiv

Zwei bei einem SEK-Einsatz in Nordrhein-Westfalen verletzte Frauen haben einem Urteil des Landgerichts Wuppertal zufolge keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Einsatz des Spezialkommandos der Polizei war demnach nicht rechtswidrig, wie eine Sprecherin des Gerichts nach der Entscheidung am Donnerstag mitteilte. Das Land habe keine Amtspflichten verletzt.

Textgröße ändern:

Die Klägerinnen verlangten vom Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz und Schmerzensgeld in insgesamt sechsstelliger Höhe. Im Juni 2023 hatte am Haus einer der Klägerinnen ein Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) wegen des Verdachts des illegalen Goldhandels stattgefunden. Dabei wurde das Haus erheblich beschädigt.

Zwar stimmte die Adresse für die Durchsuchung. Es stellte sich aber heraus, dass der Verdächtige, um den es bei dem Einsatz ging, womöglich mit Wissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland war. Die bei dem Einsatz verletzten Klägerinnen, bei denen es sich um Angehörige des Mannes handelt, forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld für die aus dem Einsatz resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Das Gericht wies deren Forderungen der Sprecherin zufolge nun ab. Ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich wusste, wo sich der Verdächtige aufhielt, konnte demnach in dem Verfahren nicht vollständig geklärt werden. Aber selbst wenn sie es wusste, machte das den Polizeieinsatz laut Urteil nicht rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft war demnach an dem Polizeieinsatz gar nicht beteiligt. Ihr Wissen müsse sich das Land nicht zurechnen lassen.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft

Weil er seine eigene Mutter getötet haben soll, ist ein 20-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Hintergründen der Tat wird weiter ermittelt, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Der Mann war am Freitag festgenommen worden.

Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft

Weil sie einen Mann im Rollstuhl angezündet haben soll, ist eine 18-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen sie wird wegen versuchten Mordes ermittelt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Hagen am Samstagabend mitteilten. Die junge Frau soll den 67-Jährigen, den sie flüchtig kannte, am Donnerstag in Hagen nach einem Streit mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und in Brand gesetzt haben.

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Textgröße ändern: