Pallade Veneta - Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn


Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein Gartenbauer aus Rheinland-Pfalz, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, muss im Fall eines Widerrufs auch nach erbrachter Arbeit auf seinen kompletten Lohn verzichten. Wegen der unterlassenen Belehrung kann er auch keinen Wertersatz verlangen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage des Handwerkers auf Zahlung des kompletten Lohns ab. (Az.: 8 O 214/24)

Textgröße ändern:

Im April 2024 hatte der Besitzer eines Gartens dem Gartenbauer den Auftrag für umfangreiche Arbeiten auf dem verwilderten Gelände gegeben. Die anschließende Rechnung betrug 19.000 Euro. Zwischen den beiden kam es zum Streit über den vereinbarten Stundensatz und die Frage, ob die erstellte Rechnung prüffähig ist. Der Gartenbesitz verweigerte die Zahlung und widerrief den Vertrag im September.

Dies erfolgte zu Recht, wie nun das Gericht entschied. Der Besitzer ist demnach als Verbraucher anzusehen. Aus diesem Grund steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Diese 14-tägige Frist beginnt grundsätzlich nach Vertragsabschluss. Informiert ein Handwerker einen Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht, gilt eine Höchstfrist von einem Jahr und 14 Tagen für den Widerruf. Diese Frist wurde in diesem Fall eingehalten.

Der Anspruch des Gartenbauers auf seinen Lohn entfiel komplett. Das europäische Verbraucherschutzrecht verlangt bei einer unterlassenen Widerrufsbelehrung eine Strafe von Unternehmern, um sie zur ordnungsgemäßen Belehrung anzuhalten.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: