Pallade Veneta - Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt

Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt


Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt
Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Ein neuer Prozess um den Teileinsturz einer Brücke in Bayern mit einem Toten und 14 Verletzten ist am ersten Verhandlungstag wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der Angeklagte soll 5000 Euro zahlen, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Dienstag mitteilte. Angeklagt war ein Statiker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

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Er soll vor fast neun Jahren den Tod eines Bauarbeiters und die Verletzungen von 14 anderen Menschen an einem Brückenneubau an der Autobahn 7 fahrlässig verursacht haben. Das Unglück ereignete sich im Juni 2016 bei Betonierungsarbeiten während der Erneuerung der Talbrücke von Schraudenbach, über welche die Autobahn 7 führt. Das Traggerüst der unfertigen Brücke brach ein, ein Arbeiter kam dabei ums Leben. 14 weitere Arbeiter wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Bereits 2019 begann der Prozess gegen drei Angeklagte. Nach nur wenigen Verhandlungstagen wurde er jedoch ausgesetzt und begann im März 2023 erneut. In der Zwischenzeit war noch ein weiterer Angeklagter hinzu gekommen, so dass insgesamt gegen vier Männer verhandelt wurde.

Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde 2023 abgetrennt, weil die Verteidigerin schwanger wurde. Genau dieses Verfahren begann am Dienstag von vorn und endete wenig später. Der Statiker soll laut Anklage das Traggerüst falsch berechnet haben. Weil es zu schwach gewesen sei, sei es schließlich eingestürzt.

Gegen die drei anderen Angeklagten wurde getrennt verhandelt. Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung und und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Sie waren für die Berechnung der Statik beziehungsweise die Überprüfung der Berechnungen zuständig gewesen.

Der Bundesgerichtshof hob im Mai 2024 die Bewährungsstrafe gegen einen der Verurteilten wegen eines Rechtsfehlers auf. Demnach hatte der Mann als Angeklagter im Prozess nicht das letzte Wort. Dieser Fall muss neu aufgerollt werden. Termine dafür gibt es nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht.

O.Pileggi--PV

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