Pallade Veneta - Angriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten: Strafe für Schüler rechtskräftig

Angriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten: Strafe für Schüler rechtskräftig


Angriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten: Strafe für Schüler rechtskräftig
Angriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten: Strafe für Schüler rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

14 Monate nach einem Messerangriff an einer Schule in Wuppertal mit vier Verletzten ist das Urteil gegen den Täter, einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Schüler, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Verurteilung des Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. (Az. 3 StR 101/25)

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Das Landgericht Wuppertal hatte die Strafe im September wegen versuchten Mordes in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung verhängt. Es sah als erwiesen an, dass der 17-Jährige Ende Februar 2024 in einem Aufenthaltsraum der Schule mit einem Messer auf vier Mitschüler eingestochen hatte. Die ersten drei Angriffe wurden als versuchte Morde gewertet, weil die Mitschüler arg- und wehrlos waren.

Er habe sie angegriffen, als sie ihm den Rücken zugedreht hätten, erklärte das Gericht. Die von den Mitschülern erlittenen Stichverletzungen an Hals und Kopf seien so gefährlich gewesen, dass der Angeklagte ihren Tod billigend in Kauf genommen habe.

Anders sah das Gericht die Lage bei der vierten Messerattacke. Der 17-Jährige versetzte sich erst selbst einige Stiche in die Brust, dann verletzte er einen weiteren Mitschüler am Kopf. Hier sei das Opfer von vorn angegriffen worden, die Stiche seien auch mit viel weniger Kraft ausgeführt worden. Das Gericht nahm darum keinen Tötungsvorsatz an.

Es ging nach der Beratung durch Sachverständige davon aus, dass der 17-Jährige bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig war. Wegen der Schwere seiner Schuld verhängte es eine Jugendstrafe. Bei der Höhe der Strafe habe es aber berücksichtigt, dass viele gewichtige Umstände für den Angeklagten gesprochen hätten, erklärte es. Dieser habe sich bei der Tat in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden.

Der 17-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, weshalb das Urteil rechtskräftig wurde.

E.Magrini--PV

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