Pallade Veneta - Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten


Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten
Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Fast ein Jahr nach dem Tod eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist das Urteil gegen den Tatverdächtigen gefallen. Der 19-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Bielefeld zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung.

Textgröße ändern:

Die Tat geschah im Juni am Rande einer Abifeier in einem Park in Bad Oeynhausen. Zwischen dem syrischen Angeklagten und dem Opfer soll es zu einem Streit gekommen sein, woraufhin der 20-Jährige zurückwich. Die Anklage warf dem 19-Jährigen vor, dem 20-Jährigen gefolgt zu sein und ihn zu Boden gebracht zu haben. Auf den am Boden liegenden Mann soll er den Vorwürfen zufolge weiter eingetreten und eingeschlagen haben.

Der 20-Jährige erlitt durch den Sturz und die Tritte nach den Urteilsfeststellungen zwei Schädelbrüche. Welcher der Brüche letztlich tödlich war, konnte laut dem Gerichtssprecher nicht sicher festgestellt werden. Der 20-Jährige starb zwei Tage später in einem Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Unklar blieb, ob der Angeklagte den Geschädigten zu Boden brachte oder ob dieser bei der Flucht von alleine stürzte. Das Gericht stellte hinsichtlich der Tritte einen Tötungsvorsatz fest, konnte aber nicht ausschließen, dass bereits der Sturz tödlich war. Insofern konnte nicht sicher geklärt werden, ob der Angeklagte den 20-Jährigen tötete. Es verurteilte den 19-Jährigen daher wegen versuchten Totschlags.

Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte beobachtete, wie der 19-Jährige mit Freunden Kokain konsumierte - und selbst etwas davon abhaben wollte. Daraus entwickelte sich die Auseinandersetzung.

Mit der Verurteilung zu neun Jahren Haft folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte allerdings eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge und versuchten Mordes beantragt.

Die Verteidiger lehnten eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts ab. Sie beantragten, den Angeklagten wegen einer eingeräumten Körperverletzung zu verurteilen und mit Blick auf die Untersuchungshaft nur eine Verwarnung auszusprechen.

Gegen zwei frühere Mitangeklagte war das Verfahren bereits im April eingestellt worden. Einer der Angeklagten wurde ermahnt, der andere sollte eine Auflage von 500 Euro zahlen.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: