Pallade Veneta - Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig

Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig


Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig
Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Bei einem zerrissenen Testament ist davon auszugehen, dass der Erblasser es zu Lebzeiten widerrufen hat. Das gilt auch dann, wenn das Testament in einem Bankschließfach lag, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Dienstag entschied. Eine Beschwerde des in dem Testament Begünstigten hatte keinen Erfolg.

Textgröße ändern:

Der Erblasser war verheiratet, hatte aber keine Kinder. Nach seinem Tod beantragte seine Witwe einen Erbschein gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Demnach waren die Witwe und die Mutter des Verstorbenen die Erbinnen. Zwei Monate später öffneten sie das Schließfach des Toten. Darin lag ein handschriftliches Testament.

Das Testament begünstigte jemand anderen, es war aber längs in der Mitte durchgerissen. Der Begünstigte beantragte beim Nachlassgericht, den schon erteilten Erbschein wieder einzuziehen. Dieses lehnte aber ab. Eine Beschwerde dagegen hatte nun auch vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.

Der Erblasser habe das Testament vernichtet, indem er es zerriss, erklärte das Gericht. Der dort Begünstigte sei kein Erbe geworden. Das Gericht ging davon aus, dass der Erblasser das Testament selbst zerrissen habe und es nicht durch andere äußere Einflüsse kaputt ging. Dafür spreche, dass das Papier nicht ganz gerade getrennt worden sei.

Zu dem Schließfach habe nur der inzwischen Verstorbene Zugang gehabt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Testament beim Öffnen oder Schließen des Schließfachs aus Versehen von einem Dritten zerrissen worden sei.

Zwar konnte das Gericht nicht nachvollziehen, warum der Erblasser das zerrissene Testament in dem Schließfach aufbewahrte. Das allein genügte aber nicht. Das Schließfach sei von dem Verstorbenen zu Lebzeiten 31 Mal geöffnet worden, und er habe es offensichtlich nicht ausschließlich zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments angemietet. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Grüne fordern Aufnahme weiterer Oppositioneller aus Belarus in Deutschland

Die Grünen haben die Aufnahme von weiteren freigelassenen politischen Gefangenen aus Belarus gefordert. Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zugesagte Aufnahme der prominenten Oppositionellen Maria Kolesnikowa und Viktor Babariko reiche nicht aus, erklärte am Montag Robin Wagener, der Beauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion für Osteuropa. "Solidarität muss hier mehr als Symbolik sein", betonte Wagener. "Deutschland sollte dringend weitere ehemalige politische Gefangene aufnehmen und diese Aufgabe nicht nur Litauen, Polen oder der Ukraine überlassen."

Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Haftbefehl gegen Lebensgefährten erlassen

Im Fall einer zerstückelt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgefundenen Frauenleiche ohne Kopf haben die Ermittlungen einen dringenden Tatverdacht gegen deren Lebensgefährten ergeben. Gegen den Mann sei ein Haftbefehl erlassen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Bonn mit. Der 41-Jährige befinde sich aber "weiterhin im außereuropäischen Ausland".

Antisemitischer Anschlag in Sydney: Tatverdächtige und einige Todesopfer identifiziert

Nach dem tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Bei dem Anschlag am Samstag waren 15 Menschen getötet worden, darunter ein Rabbiner, ein Holocaust-Überlebender und ein französischer Football-Spieler. Dutzende weitere wurden verletzt.

Verurteilungen in Deutschland: Mehr Verkehrsdelikte - weniger Cannabisfälle

Im vergangenen Jahr sind rund 632.100 Menschen von deutschen Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren etwa 24.800 oder vier Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Während mehr Verkehrsdelikte geahndet wurden, landeten aufgrund einer Gesetzesänderung weniger Cannabisfälle vor Gericht.

Textgröße ändern: