Pallade Veneta - Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig

Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig


Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig
Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Bei einem zerrissenen Testament ist davon auszugehen, dass der Erblasser es zu Lebzeiten widerrufen hat. Das gilt auch dann, wenn das Testament in einem Bankschließfach lag, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Dienstag entschied. Eine Beschwerde des in dem Testament Begünstigten hatte keinen Erfolg.

Textgröße ändern:

Der Erblasser war verheiratet, hatte aber keine Kinder. Nach seinem Tod beantragte seine Witwe einen Erbschein gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Demnach waren die Witwe und die Mutter des Verstorbenen die Erbinnen. Zwei Monate später öffneten sie das Schließfach des Toten. Darin lag ein handschriftliches Testament.

Das Testament begünstigte jemand anderen, es war aber längs in der Mitte durchgerissen. Der Begünstigte beantragte beim Nachlassgericht, den schon erteilten Erbschein wieder einzuziehen. Dieses lehnte aber ab. Eine Beschwerde dagegen hatte nun auch vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.

Der Erblasser habe das Testament vernichtet, indem er es zerriss, erklärte das Gericht. Der dort Begünstigte sei kein Erbe geworden. Das Gericht ging davon aus, dass der Erblasser das Testament selbst zerrissen habe und es nicht durch andere äußere Einflüsse kaputt ging. Dafür spreche, dass das Papier nicht ganz gerade getrennt worden sei.

Zu dem Schließfach habe nur der inzwischen Verstorbene Zugang gehabt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Testament beim Öffnen oder Schließen des Schließfachs aus Versehen von einem Dritten zerrissen worden sei.

Zwar konnte das Gericht nicht nachvollziehen, warum der Erblasser das zerrissene Testament in dem Schließfach aufbewahrte. Das allein genügte aber nicht. Das Schließfach sei von dem Verstorbenen zu Lebzeiten 31 Mal geöffnet worden, und er habe es offensichtlich nicht ausschließlich zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments angemietet. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: