Pallade Veneta - Wasserrutschen müssen laut Urteil auch bei unerlaubter Nutzung sicher sein

Wasserrutschen müssen laut Urteil auch bei unerlaubter Nutzung sicher sein


Wasserrutschen müssen laut Urteil auch bei unerlaubter Nutzung sicher sein
Wasserrutschen müssen laut Urteil auch bei unerlaubter Nutzung sicher sein / Foto: Armend NIMANI - AFP/Archiv

Wasserrutschen müssen einem Urteil zufolge so konzipiert sein, dass auch bei Fehlgebrauch keine irreversiblen Verletzungen drohen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Oldenburg und änderte damit teilweise das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Oldenburg, wie das OLG am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein 37-Jähriger, der eine Wasserrutsche in einem Spaßbad in Bauchlage und mit dem Kopf voran hinuntergerutscht war. Unten angekommen, glitt er im Wasser weiter und prallte mit dem Kopf gegen den Beckenrand, woraufhin er querschnittsgelähmt war. Er verklagte die Herstellerin der Wasserrutsche, die Betreiberin des Schwimmbads und die Inspektoren der Wasserrutsche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 335.000 Euro.

Das Landgericht Oldenburg wies die Klage ab und verwies darauf, dass Hinweisschilder die Rutschhaltung "Kopf voran in Bauchlage" untersagt hätten. Aus Sicht der Landgerichts muss bei einer Wasserrutsche nicht gewährleistet sein, dass eine Gefährdung auch bei unzulässiger Rutschhaltung ausgeschlossen ist. Dagegen legte der Kläger Berufung ein.

Das Oberlandesgericht sprach dem Mann nun einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Schwimmbadbetreiberin und der Herstellerin der Wasserrutsche zu. Er müsse sich jedoch ein Mitverschulden von 50 Prozent gegenüber der Herstellerin und von 40 Prozent gegenüber der Badbetreiberin anrechnen lassen, weil er die Hinweisschilder missachtet habe, hieß es vom OLG.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts hätte die Rutsche so konzipiert sein müssen, dass auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch, wie er bei Schwimmbädern regelmäßig vorkomme, keine schwersten irreversiblen Verletzungen drohten. Als Benutzer eines Spaßbades dürfe der Kläger davon ausgehen, dass ein Aufprall an der gegenüberliegenden Beckenwand ausgeschlossen ist. Bereits bei der Planung hätte dem mit einem größeren Abstand zwischen Beckenrand und Rutschenende entgegengewirkt werden müssen.

Das Urteil fiel bereits am 26. März. Die Beklagen haben laut OLG Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew

Der britische König Charles III. hat sich "zutiefst besorgt" über die neuen Vorwürfe gegen seinen Bruder Andrew im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre gezeigt. In einer am Montagabend in London veröffentlichten Erklärung sicherte der Monarch zudem der Polizei seine Unterstützung bei möglichen Ermittlungen zu. Zuvor hatte die britische Polizei mitgeteilt, dass sie Berichte prüfe, wonach Andrew in seiner Zeit als britischer Handelsgesandter möglicherweise vertrauliche Informationen an den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben hat.

Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan

Nach den schweren Zugunglücken in Spanien im vergangenen Monat mit fast 50 Toten haben sich die Regierung und die streikenden Gewerkschaften auf einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schienen geeinigt. Vereinbart worden seien unter anderem "Investitionen in die Instandhaltung der Infrastruktur" sowie "das notwendige Personal für deren Umsetzung", sagte am Montag ein Sprecher der Gewerkschaft Semaf nach einem Treffen mit Vertretern des Verkehrsministeriums.

Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Leipziger Gericht verschob am Montag den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin auf einen späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. Die mündliche Verhandlung wird demnach auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet. (Az. 6 A 18.23)

Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt im März in Hamburg

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg startet am 5. März der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Zelle Letzte Verteidigungswelle. Das Gericht ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft nach Angaben vom Montag unverändert zu. Demnach sollen die teils noch minderjährigen Verdächtigen Anschläge auf Geflüchtete und Linke geplant oder verübt haben.

Textgröße ändern: