Pallade Veneta - Nach Sprengstofffund in Berlin-Neukölln: Anklage gegen 32-Jährigen

Nach Sprengstofffund in Berlin-Neukölln: Anklage gegen 32-Jährigen


Nach Sprengstofffund in Berlin-Neukölln: Anklage gegen 32-Jährigen
Nach Sprengstofffund in Berlin-Neukölln: Anklage gegen 32-Jährigen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Automatensprenger erhoben. Der 32-Jährige wurde gemeinsam mit einem weiteren Mann Ende Oktober 2024 mit einem Beutel voller Sprengstoff am Berliner S-Bahnhof Neukölln aufgegriffen, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. Sein mutmaßlicher Komplize ist mittlerweile tot.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft macht den 32-Jährigen für eine Geldautomatensprengung im Juli 2024 in Berlin-Karow verantwortlich. Dabei soll er knapp 140.000 Euro erbeutet und einen Sachschaden von fast 150.000 Euro verursacht haben.

Im Oktober 2024 soll sich der Angeklagte dann mit dem inzwischen gestorbenen 34-Jährigen am S-Bahnhof Neukölln aufgehalten haben. Sie führten 527 Gramm eines Sprengstoffgemischs bei sich, das laut Staatsanwaltschaft mutmaßlich für eine weitere Geldautomatensprengung vorgesehen war. Dieses hätte laut Anklage "im Fall eines unbeabsichtigten Umsetzens" im Bahnhofsbereich oder in einer S- oder U-Bahn für Tote und Verletzte sorgen können.

Beamte der Bundespolizei wollten die beiden Männer kontrollieren, woraufhin diese die Flucht ergriffen. Allerdings hielt einer der Polizisten den mit Sprengstoff gefüllten Beutel fest. Die Einsatzkräfte brachten das Gemisch damals in einem Erdloch in einer nahen Grünanlage kontrolliert zur Explosion.

Der 34-Jährige kam im November bei einer wohl von ihm selbst ausgelösten Sprengstoffexplosion in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne ums Leben. Der angeklagte 32-Jährige wurde im Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Er trug mehrere falsche Ausweispapiere bei sich.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei

Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.

Unterstützung von Linksextremismus: Iraner wird nicht eingebürgert

Weil er in Deutschland linksextremistische Aktionen unterstützt haben soll, ist ein Iraner in Baden-Württemberg mit seinem Wunsch nach Einbürgerung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte nach Angaben vom Montag die ablehnende Entscheidung des Landratsamts im Rems-Murr-Kreis. Der 30-Jährige bekannte sich demnach nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.

Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion

Im Fall von mutmaßlich geplanter Sabotage in russischem Auftrag hat die Bundesanwaltschaft einen dritten Verdächtigen angeklagt. Der Ukrainer Yevhen B. soll zusammen mit zwei weiteren Männern geplant haben, Pakete mit Brandsätzen zu verschicken, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die anderen beiden Tatverdächtigen wurden bereits zuvor angeklagt - B. soll sie angeworben haben.

Textgröße ändern: