Pallade Veneta - Gericht: Private Krankenversicherung muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen

Gericht: Private Krankenversicherung muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen


Gericht: Private Krankenversicherung muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen
Gericht: Private Krankenversicherung muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Eine private Krankenversicherung muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht die Kosten für eine Fettabsaugung übernehmen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Es wies die Berufung einer Frau gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurück. Damit bleibt es beim Urteil des Landgerichts Zweibrücken. Die genauen Gründe für die Entscheidung teilte das Oberlandesgericht zunächst nicht mit.

Textgröße ändern:

In dem Prozess ging es um die Frage, ob eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Fettabsaugung übernehmen muss. Geklagt hatte eine Frau, die seit Jahren an einem Lipödem litt. Dies habe sie erheblich beeinträchtigt. Sie ließ sich deswegen in einer Schönheitsklinik behandeln. Das von ihr gezahlte Pauschalhonorar verlangte sie gerichtlich von der Krankenkasse zurück - ohne Erfolg.

Schon in erster Instanz scheiterte die Frau mit ihrer Klage. Im Dezember entschied das Landgericht Zweibrücken, dass die Rechnung nicht den Voraussetzungen der Gebührenordnung für Ärzte entspreche. Nach dieser Ordnung sind Pauschalhonorare unzulässig. Die jeweiligen Leistungen und die darauf bezogenen Gebühren müssen exakt ausgewiesen werden. Das fehlte in diesem Fall.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Amokfahrer rast durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte

Er raste mit einem Auto durch eine Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt: Ein 33-jähriger Deutscher hat am Montagnachmittag bei einer Amokfahrt in der sächsischen Großstadt zwei Menschen getötet und mindestens zwei weitere schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft sprach zudem von einer "Vielzahl" weiterer Verletzter. Der mutmaßliche Amoktäter, der den Angaben zufolge in Leipzig lebt, wurde widerstandslos in seinem Wagen festgenommen. Die Motive der Tat waren zunächst unklar.

US-Außenminister Rubio trifft Papst Leo XIV. am Donnerstag in Rom

US-Außenminister Marco Rubio wird bei seinem Besuch in Rom am Donnerstag mit Papst Leo XIV. zusammentreffen. Rubio werde mit dem Pontifex "die Lage in der Golfregion und gemeinsame Interessen in der westlichen Hemisphäre besprechen", erklärte das US-Außenministerium am Montag. Aus Vatikankreisen war das Treffen, das nach dem Schlagabtausch zwischen US-Präsident Donald Trump und dem Pontifex vor wenigen Wochen die bilateralen Beziehungen wieder entspannen soll, bereits am Vortag bestätigt worden.

Verdächtiger Autofahrer von Leipzig ist 33-jähriger Deutscher

Bei dem nach dem tödlichen Vorfall mit einem Auto in Leipzig festgenommenen Fahrer handelt es sich um einen 33-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der sächsischen Stadt. Der Mann sei von Einsatzkräften noch in seinem Fahrzeug widerstandslos festgenommen worden, teilte die Polizei in der sächsischen Stadt am Montagabend mit. Er befinde sich in Polizeigewahrsam.

Nach Tat in Leipziger Innenstadt: Kretschmer spricht von "mutmaßlicher Amokfahrt"

Nach dem tödlichen Vorfall mit einem Auto in der Leipziger Innenstadt hat Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) von einer "mutmaßlichen Amokfahrt" gesprochen. Kretschmer schrieb zu der Tat mit zwei Toten und mehreren Verletzten im Kurzbotschaftendienst X: "Das erschüttert mich zutiefst". Die Tat mache "uns sprachlos", die Behörden würden aber "alles daransetzen, sie schnell und vollständig aufzuklären".

Textgröße ändern: