Pallade Veneta - Europarat warnt vor Schwächung der Menschenrechtskonvention

Europarat warnt vor Schwächung der Menschenrechtskonvention


Europarat warnt vor Schwächung der Menschenrechtskonvention
Europarat warnt vor Schwächung der Menschenrechtskonvention / Foto: FREDERICK FLORIN - AFP/Archiv

Nach der Forderung von neun EU-Ländern nach einer Überprüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat sich der Europarat am Samstag mit deutlichen Worten hinter den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, der die Einhaltung der Konvention überwacht. "Der Erhalt der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit des Gerichts ist fundamental", erklärte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset. "Angesichts der komplexen Herausforderungen unserer Zeit ist es nicht unsere Aufgabe, die Konvention zu schwächen, sondern sie stark und aussagekräftig zu lassen", betonte er.

Textgröße ändern:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg ist für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die 46 Unterzeichnerstaaten zuständig. Unter anderem mit Blick auf das Thema Migration hatten Italien und acht weitere EU-Länder am Donnerstag in einem Brief "eine neue und offene Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention" gefordert.

Neben Italien und Dänemark gehören zu den Unterzeichnern Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien. Das Schreiben wurde nach einem Treffen zwischen Meloni und der dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen in Rom veröffentlicht. Beide Regierungschefinnen verfolgen in ihren Ländern eine strikte Einwanderungspolitik.

"Wir müssen das richtige Gleichgewicht wiederherstellen", erklärten die neun Länder. Es sei an der Zeit, "eine Diskussion darüber zu führen, wie die internationalen Konventionen den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden." Die Unterzeichner forderten zudem, "einen Blick darauf zu werfen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention entwickelt hat."

Der Generalsekretär des Europarats erklärte dazu am Samstag, in einem Rechtsstaat "darf die Justiz nicht politischem Druck unterworfen werden". "Die Institutionen, welche die Grundrechte verteidigen, können nicht von politischen Zyklen abhängig sein. Wenn dies der Fall wäre, würden wir eine Erosion der Stabilität riskieren, welche sie sicherstellen sollen."

"Das Gericht darf nicht als Waffe dienen, weder gegen Regierungen, noch ihnen selbst", erklärte Berset, ehemals Schweizer Präsident.

Der EGMR hatte in den vergangenen Jahren mehrere Staaten wegen ihres Vorgehens gegen illegale Migration verurteilt, unter anderem hatte er 2022 von Großbritannien geplante Abschiebeflüge nach Ruanda gestoppt.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag

Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch darüber verhandelt. Ein Urteil wird am Freitag verkündet, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt

Nach Vorfällen mit rechtsextremer Musik auf einem Weihnachtsmarkt im niedersächsischen Otterndorf hat der Staatsschutz einen Verdächtigen ermittelt. Es handle sich um einen 40-Jährigen, teilte die Polizei in Cuxhaven am Mittwoch mit. Ein USB-Speicherstick mit entsprechender Musik werde ausgewertet. Der Mann stammt demnach aus dem benachbarten Landkreis Stade.

Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch darüber verhandelt. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten. Die Verhandlung lief am Mittwochnachmittag noch. Wann ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger

Bereits zum zweiten Mal hat ein 85-Jähriger aus Ingolstadt einen mutmaßlichen Schockanrufbetrüger überführt. Wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Mittwoch mitteilte, ging er am Dienstag nur zum Schein auf einen entsprechenden Anruf ein und hielt die Betrüger am Telefon hin, während seine Tochter die Polizei alarmierte. Dadurch gelang es Beamten, einen 20-jährigen Abholer bei einer fingierten Geldübergabe zu fassen.

Textgröße ändern: