Pallade Veneta - Gericht: Abmahnung von Mitarbeiter von Freier Universität Berlin nicht rechtens

Gericht: Abmahnung von Mitarbeiter von Freier Universität Berlin nicht rechtens


Gericht: Abmahnung von Mitarbeiter von Freier Universität Berlin nicht rechtens
Gericht: Abmahnung von Mitarbeiter von Freier Universität Berlin nicht rechtens / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Abmahnung eines Mitarbeiters der Freien Universität Berlin (FU) wegen eines Aufrufs im Internet zu einem Aktionstag ist einem Gerichtsurteil zufolge unrechtmäßig gewesen. Der Klage des Mitarbeiters auf Entfernung der Abmahnung wurde stattgegeben, wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag mitteilte.

Textgröße ändern:

Der Kläger war bis September 2024 bei der FU angestellt und gleichzeitig Vorstandsmitglied in einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Ende Januar veröffentlichte der Vorstand der Betriebsgruppe einen Aufruf auf der Webseite der Gruppe, sich an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD zu beteiligen.

Darin hieß es auch, die FU halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit hohem Migrantenanteil aus und bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.

Im Dezember fällte eine andere Kammer des Arbeitsgericht bereits ein Urteil in dem Fall. Dabei ging es offenbar um ein anderes Vorstandsmitglied, das ebenfalls auf Entfernung der Abmahnung geklagt hatte. In diesem Fall entschied das Berliner Arbeitsgericht, dass die Abmahnung rechtens war, weil es sich bei dem Aufruf um eine von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte Schmähkritik handelte.

Dies sah die nun urteilende Kammer anders. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei den Aussagen in dem Aufruf um Werturteile, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten. Außerdem enthalte der Beitrag Behauptungen "mit einem wahren Tatsachenkern", etwa zur verzögerten Auszahlung tariflicher Entgeltbestandteile oder zur Vergabe von Reinigungsaufträgen an externe Dienstleister.

Das nun veröffentlichte Urteil fiel am 6. Mai. Die FU legte laut Gericht bereits Berufung ein. Auch in dem Parallelfall wurde Berufung eingelegt, in diesem Fall vom Arbeitnehmer. Hier ist für den 2. Juli eine mündliche Verhandlung am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg anberaumt.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: