Pallade Veneta - Foltervorwürfe: Früherer syrischer Gefängniswärter in Rheinland-Pfalz festgenommen

Foltervorwürfe: Früherer syrischer Gefängniswärter in Rheinland-Pfalz festgenommen


Foltervorwürfe: Früherer syrischer Gefängniswärter in Rheinland-Pfalz festgenommen
Foltervorwürfe: Früherer syrischer Gefängniswärter in Rheinland-Pfalz festgenommen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

In Rheinland-Pfalz ist ein Syrer festgenommen worden, der sich in Syrien als Gefängniswärter an Folterungen beteiligt haben soll. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Fahad A. nach Angaben vom Dienstag Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Von April 2011 bis April 2012 soll er in dem vom Geheimdienst betriebenen Al-Khatib-Gefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus gearbeitet haben.

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Dort habe A. an weit mehr als hundert Verhören teilgenommen, erklärte die Behörde. Gefangene seien dabei körperlich schwer misshandelt wurden, beispielsweise durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln. A. habe Inhaftierte auch nachts drangsaliert, indem er sie an der Decke aufgehängt, kaltes Wasser über sie gegossen oder sie dazu gezwungen habe, in unbequemen Positionen zu verharren. Als Folge solcher Misshandlungen und der katastrophalen Haftbedingungen seien mindestens 70 Gefangene gestorben.

A. wurde den Angaben zufolge am Dienstag von Beamten des Bundeskriminalamts in Pirmasens festgenommen. Er sollte noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.

Es ist nicht die erste Festnahme in Deutschland wegen der Vorwürfe von in Syrien begangener Folter. Im Januar 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz im weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien einen früheren Geheimdienstmitarbeiter zu lebenslanger Haf. Anwar R. hatte dem Urteil zufolge 2011 und 2012 als Befehlshaber in dem Gefängnis gearbeitet.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss sich außerdem der syrische Arzt Alaa M. verantworten. Er soll in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene gefoltert und ihnen schwere Schäden zugefügt haben. Das Urteil in dem Fall ist für den 16. Juni geplant.

H.Ercolani--PV

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