Pallade Veneta - Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt

Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt


Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt
Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Acht Monate nach einer versuchten Brandstiftung in einem Kino ist ein Mann vom Landgericht Krefeld zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahre verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag in der nordrhein-westfälischen Stadt sagte. Es ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

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Der 38-Jährige hatte im Oktober in Krefeld mehrere Feuer gelegt, in dem Kino blieb es hingegen bei einem Versuch. Verurteilt wurde der 38-Jährige demnach unter anderem wegen Brandstiftung und schwerer Brandstiftung sowie wegen entsprechender Versuche. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von unter vier Jahren plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage war der Mann am Tatabend in das Foyer des Kinos am Krefelder Hauptbahnhof gegangen. Wenige Meter hinter der Eingangstür schüttete er aus einem Kanister Benzin auf den Boden, um es anzuzünden und einen Brand zu verursachen. Er wurde jedoch noch vor dem Entzünden durch Schüsse von alarmierten Polizeibeamten gestoppt.

Zuvor soll der Mann seine Dachgeschosswohnung und einen Transporter angezündet haben. Zudem habe er die Fensterscheibe eines Büros der Arbeitsagentur in Krefeld eingeschlagen und Benzin auf einem Schreibtisch entzündet. Der Brand konnte vor dem Übergreifen auf das Büro gelöscht werden.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich früheren Angaben zufolge um einen in Krefeld wohnenden Mann iranischer Nationalität. Laut Westdeutschem Rundfunk reiste der Iraner 2002 illegal nach Deutschland ein. Bereits 2010 wurde er in Krefeld zu viereinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung verurteilt.

L.Bufalini--PV

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