Pallade Veneta - Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde

Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde


Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde
Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Im Streit um zwei Grundstücke in Hamburg muss das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt noch einmal entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob die Urteile auf und verwies sie zur neuen Verhandlung zurück, wie es am Dienstag mitteilte. Die Grundstücke liegen in den Gebieten Mitte Altona und Billebogen. (Az. 4 C 4.24)

Textgröße ändern:

Dort galten Verordnungen, die der Stadt ein Vorkaufsrecht einräumten. Wurde dort ein Grundstück verkauft, konnte die Stadt es kaufen und so ihre städtebaulichen Vorstellungen besser durchsetzen. Die klagenden Firmen verkauften im Mai 2021 ihre Grundstücke an andere, neu gegründete Firmen mit jeweils demselben Gesellschafter wie bei der Verkäuferfirma.

In einem Fall übte die Stadt ihr Vorkaufsrecht aus, im anderen Fall gab die Firma eine Abwendungserklärung ab. Das bedeutet, dass sie bestimmte Auflagen akzeptiert. Die Firmen klagten außerdem gegen den Kauf durch die Stadt - vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit Erfolg.

Die Hamburger Gerichte gingen davon aus, dass die Verkäufe der Firmen keine Kaufverträge mit Dritten waren. Denn es gehe nur um eine Verschiebung von Vermögen derselben Menschen. Damit die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben dürfe, müsse aber ein Kaufvertrag mit einem Dritten vorliegen.

Die Stadt wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Lage nun anders beurteilte. Es handle sich in solchen Fällen auch dann um einen Kaufvertrag mit einem Dritten, wenn Verkäufer und Käufer jeweils Einmannfirmen mit demselben alleinigen Anteilseigner seien. Die Firmen hätten sich selbst für dieses Vorgehen entschieden.

Über die Fälle selbst entscheiden konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht, weil noch Feststellungen fehlten. Das Oberverwaltungsgericht muss nun herausfinden, ob die Vorkaufsrechte im Übrigen rechtmäßig ausgeübt wurden.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: