Pallade Veneta - Streit über Werbung für reduzierten Kaffee beschäftigt Bundesgerichtshof

Streit über Werbung für reduzierten Kaffee beschäftigt Bundesgerichtshof


Streit über Werbung für reduzierten Kaffee beschäftigt Bundesgerichtshof
Streit über Werbung für reduzierten Kaffee beschäftigt Bundesgerichtshof / Foto: CHARLY TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Die korrekte Art, für reduzierten Kaffee zu werben, hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Es ging um einen Netto-Prospekt aus dem Dezember 2022. (Az. I ZR 183/24)

Textgröße ändern:

Netto warb darin für Kaffee mit gleich vier Zahlen: dem aktuellen Verkaufspreis von 4,44 Euro, dem durchgestrichenen Preis der Vorwoche von 6,99 Euro und einer Ermäßigung von 36 Prozent; in einer Fußnote war außerdem der bisherige beste Preis aus den vergangenen 30 Tagen angegeben, der ebenfalls bei 4,44 Euro lag.

Zu dem Zeitpunkt galt seit etwa sieben Monaten die neue Preisangabenverordnung. Diese sieht vor, dass bei Werbung mit einer Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage für das Produkt angegeben werden muss. Mit der Neuregelung wurde EU-Recht umgesetzt.

Die Wettbewerbszentrale hält die Kaffeewerbung von Netto für irreführend, sie sieht einen Verstoß gegen die Verordnung und klagte, um zu erreichen, dass Netto nicht mehr so wirbt. Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg hatte die Klage Erfolg.

Es entschied im September 2024, dass die Werbung nicht nachvollziehbar und verständlich genug sei. Dabei ließ es offen, ob eine Ermäßigung immer auf Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden muss. Diese Frage beantwortete wenige Tage später der Europäische Gerichtshof in Luxemburg anlässlich eines anderen Rechtsstreits mit ja.

Der BGH muss nun entscheiden, was das für den konkreten Fall bedeutet und ob das Urteil des Oberlandesgerichts stehen bleiben kann. Der Anwalt von Netto argumentierte vor Gericht, dass der Text in der Fußnote zwar "etwas sperrig" sei, aber nicht irreführend.

Der Anwalt der Wettbewerbszentrale wiederum verwies darauf, dass die Fußnote mit dem 30-Tage-Bestpreis deutlich kleiner gedruckt war und der "Blickfang" des Prospekts die Reduzierung von 36 Prozent gewesen sei.

Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, zeigte sich nach der Verhandlung in Karlsruhe optimistisch. "Preisklarheit war für uns als Verbraucher nicht gegeben. Wir wussten eigentlich nicht mehr: Was war denn jetzt wirklich der niedrigste Preis für dieses konkrete Kaffeeprodukt?", umschrieb er die Streitfrage. Er glaube, dass der BGH die Werbung verbieten werde.

Netto erklärte auf Anfrage, laufende Verfahren grundsätzlich nicht zu kommentieren. Ein Urteil fiel am Mittwoch noch nicht. Es wird am BGH meist einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Unglücksfall in Höhle auf der Schwäbischen Alb - Mann stirbt

In einer Höhle auf der Schwäbischen Alb ist ein Mann in Not geraten und gestorben. Der Tourengänger erlitt am Freitag während einer geführten Gruppentour tief in der Falkensteiner Höhle einen medizinischen Notfall, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Reutlingen sagte. Er verstarb rund 1300 Meter tief in der Höhle.

Motorflugzeug und Segelflieger nahe Baden-Baden abgestürzt - ein Toter

Bei einem Unfall mit einem Motorflugzeug und einem Segelflieger nahe Baden-Baden ist ein Mensch ums Leben gekommen. Beide Leichtflugzeuge stürzten am Freitagmittag auf eine Wiese bei einer Kläranlage ab, wie das Polizeipräsidium Offenburg mitteilte. Der genaue Unfallhergang war zunächst noch unklar.

Hunderte Festnahmen bei Demonstrationen am 1. Mai in Istanbul

Bei Protesten anlässlich des 1. Mai in Istanbul sind Aktivisten zufolge hunderte Menschen festgenommen worden. Bis zum frühen Nachmittag seien 370 Menschen festgenommen worden, teilte der Anwaltsverein CHD im Onlinedienst X am Freitag mit. Die Polizei sprühte aus Einsatzfahrzeugen heraus Tränengas auf die Demonstranten, wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP mitteilten.

Großbritannien hebt Terrorwarnstufe nach Angriff auf britische Juden auf "hoch" an

Nach dem Messerangriff auf zwei Juden in London gilt in Großbritannien nun eine verschärfte Terrorwarnung. Die Terrorwarnstufe sei auf das zweithöchste Niveau von "erheblich" auf "hoch" angehoben worden, teilte das Innenministerium in London am Donnerstag mit. Nach dem als "terroristisch" eingestuften Messerangriff auf zwei Juden im Viertel Golders Green der britischen Hauptstadt hatte Premierminister Keir Starmer eine "schnelle Reaktion" der Justiz gefordert. Der mutmaßliche Täter wurde des versuchten Mordes beschuldigt, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: