Pallade Veneta - EuGH-Gutachten: Airline muss bei Annullierung auch Vermittlungsgebühr erstatten

EuGH-Gutachten: Airline muss bei Annullierung auch Vermittlungsgebühr erstatten


EuGH-Gutachten: Airline muss bei Annullierung auch Vermittlungsgebühr erstatten
EuGH-Gutachten: Airline muss bei Annullierung auch Vermittlungsgebühr erstatten / Foto: Daniel ROLAND - AFP

Eine Airline muss bei der Annullierung eines Flugs dem Fluggast in der Regel auch die an einen Vermittler gezahlte Gebühr erstatten - das gilt nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) meist auch, wenn die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Provision nicht kennt. Generalanwalt Rimvydas Norkus erklärte in seinen Schlussanträgen am Donnerstag, das Wissen einer Fluggesellschaft um die Rolle des Vermittlers reiche aus. (AZ. C-45/25)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall ging es um Flüge bei der niederländischen Airline KLM; Fluggäste hatten die Tickets über das Portal Opodo gekauft und rund 2053 Euro gezahlt. KLM annullierte den Flug und erstattete den Fluggästen nur rund 1958 Euro. Die Differenz von genau 95,14 Euro war die Höhe der Provision für Opodo. Für die Fluggäste klagte der österreichische Verein für Konsumenteninformation.

KLM argumentierte, zwischen ihr und Opodo bestehe keine Vereinbarung über die Provision; sie habe die Festsetzung nicht genehmigt und die Höhe der Provision sei ihr nicht bekannt.

Generalanwalt Norkus erklärte in seinen Schlussanträgen, die EU-Fluggastrechteverordnung von 2004 sei so auszulegen, dass eine Entschädigung bei Annullierung die Vermittlungsprovision einschließe, "ohne dass das Luftfahrtunternehmen die genaue Höhe dieser Provision kennen muss". Das Unternehmen könne nur dann von der Erstattung der Provision befreit werden, wenn es nachweise, dass es von der Provision nichts wusste und sie auch nicht billigte. So habe der EuGH auch bereits im Jahr 2018 geurteilt.

KLM aber habe "seit mindestens einem Jahrzehnt" mit Opodo zusammengearbeitet, führte Norkus aus. Es habe sogar ein Vertrag bestanden, der Belohnungsbeträge für Opodo vorsah, die sich nach der Zahl der verkauften Tickets richteten. Eine "dauerhafte" Beziehung zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem Vermittler reiche grundsätzlich aus, um das Wissen des Luftfahrtunternehmens und damit seine implizite Billigung der Erhebung einer Provision zu belegen.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: