Pallade Veneta - Waffen auf Schulgelände verkauft: Schule darf 16-Jährigen vorläufig ausschließen

Waffen auf Schulgelände verkauft: Schule darf 16-Jährigen vorläufig ausschließen


Waffen auf Schulgelände verkauft: Schule darf 16-Jährigen vorläufig ausschließen
Waffen auf Schulgelände verkauft: Schule darf 16-Jährigen vorläufig ausschließen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein 16 Jahre alter Schüler, der auf dem Gelände seiner Schule Schlagringe und Springmesser an andere Minderjährige verkaufte, darf bis zum Ende des Schuljahrs ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz bestätigte nach Angaben vom Montag im Eilverfahren die entsprechende Entscheidung der Gesamtkonferenz.

Textgröße ändern:

Der Schüler argumentierte, dass sein Ausschluss unverhältnismäßig sei, weil er Reue gezeigt habe. Außerdem habe die Schule keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Ohnehin werde er nicht mehr lange zur Schule gehen. Sein Eilantrag hatte aber keinen Erfolg. Das Gericht hielt das öffentliche Interesse am Schulausschluss auf Zeit für schwerwiegender. Der Ausschluss sei rechtmäßig.

Der 16-Jährige habe über längere Zeit hinweg verbotene Waffen an Mitschüler verkauft. Dadurch sei die Gefahr entstanden, dass die Waffen auf dem Schulgelände gegen andere Schüler eingesetzt werden könnten. Der 16-Jährige habe darüber keine Kontrolle gehabt, zumal er auch noch einen Mittelsmann eingesetzt habe.

Das Gericht konnte nachvollziehen, dass die Schule Sorge vor einem möglichem Amoklauf oder anderen Gewalttaten durch mit Waffen ausgestattete Schüler hatte. Sie habe auch nicht zuerst Erziehungsmaßnahmen oder andere Ordnungsmaßnahmen ergreifen müssen.

Die Gesamtkonferenz begründete den Ausschluss unter anderem damit, dass der Schulfrieden beeinträchtigt werde und ein geordneter Betrieb nicht mehr gewährleistet sei. Das beanstandete das Gericht nicht.

Grundsätzlich sei ein Ausschluss nicht das erste Mittel bei einem Fehlverhalten eines Schülers, erklärte es. Hier handle es sich aber um ein besonders schweres Fehlverhalten, und es gehe um den Schutz anderer Schüler. Der 16-Jährige kann gegen den Beschluss noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz vorgehen.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Zwei Franzosen laufen in eineinhalb Jahren zu Fuß nach Shanghai

Zwei Franzosen sind in fast eineinhalb Jahren zu Fuß von ihrem Heimatland nach Shanghai gelaufen. Der 26-jährige Loïc Voisot und der 27-jährige Benjamin Humblot, die im September 2024 in ihrer Heimatstadt Annecy im Südosten Frankreichs aufgebrochen waren, erreichten am Samstag das Stadtzentrum der chinesischen Wirtschaftsmetropole.

Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang

Die für Finanzvergehen zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat nach Bekanntwerden der häufigen Kontakte des früheren französischen Kulturministers Jack Lang zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Ermittlungen gegen Lang eröffnet. Ihm werde "schwerwiegender Steuerbetrug" zur Last gelegt, hieß es am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen wurden bei dem Anschlag am Freitag mindestens 31 Menschen getötet, mehr als 160 weitere Menschen wurden verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Zahl der Todesopfer dürfte noch steigen.

Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft

Im Fall der auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen gefundenen abgetrennten Hände einer getöteten 32-Jährigen ist der verdächtige Lebensgefährte in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 41-Jährigen besteht der dringende Verdacht des Totschlags, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bonn am Freitag mitteilten. Zuvor war der Mann aus Äthiopien ausgeliefert worden.

Textgröße ändern: