Pallade Veneta - Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden

Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden


Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden
Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden / Foto: Philippe LOPEZ - AFP/Archiv

Eine Landwirtin ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Adoption eines erwachsenen Verwandten durch ihren Vater vorgegangen. Das Amtsgericht Kiel in Schleswig-Holstein muss noch einmal über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Das Problem ist, dass die Ehefrau des Vaters - die Mutter der Landwirtin - an der Adoption nicht beteiligt war. (Az. 1 BvR 76/24)

Textgröße ändern:

Der Vater bewirtschaftete bis 2015 seinen eigenen Bauernhof, dann ging er in den Ruhestand. Sein Großneffe pachtete den Hof. 2021 beantragten die beiden Männer eine Volljährigenadoption. Dagegen ging die Landwirtin vor. Sie gab an, dass kein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den beiden Männern bestehe. Die Adoption sei ausschließlich wirtschaftlich motiviert.

Außerdem sei durch das Adoptionsverfahren die enge Beziehung ihrer eigenen drei Kinder zu deren Großeltern und Tante zerrüttet worden. Die Adoption würde ihr Erbe und ihren Pflichtteil schmälern, sie würde die Stellung als Hoferbin verlieren und könne den Familienbetrieb nicht übernehmen, was sie seit langer Zeit geplant habe.

Im Oktober 2023 erlaubte das Amtsgericht die Adoption des Großneffen durch den Rentner und sprach die Annahme als Kind aus. Es erwähnte in seinem Beschluss aber die Regelung nicht, wonach ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen kann. Das sei auch auf die Adoption eines Erwachsenen anwendbar, erklärte das Verfassungsgericht nun.

Der Bundesgerichtshof habe das schon im August 2021 geklärt. Das Amtsgericht habe das Fachrecht grob rechtsfehlerhaft angewandt und willkürlich entschieden, erklärte Karlsruhe. Das Kieler Gericht muss darum noch einmal entscheiden und diesmal darauf achten, dass die Grundrechte der Landwirtin gewahrt werden. Bis zur neuen Entscheidung bleibt die Wirkung des Adoptionsbeschlusses bestehen.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden

Ein Paketbote, der sich in Bayern auf der Flucht vor Hunden auf die Motorhaube eines Autos rettete, haftet nicht für mögliche Schäden. Das entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Fall und wies die Klage ab. Der Paketzusteller hatte an einer Haustür geklingelt, worauf drei Hunde - zwei Dalmatiner und ein kleiner Mischlingshund - bellend auf den Mann zustürmten. Der Paketbote flüchtete sich daraufhin auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten Wagens. (Az: 223 C 6838/25)

Nordrhein-Westfalen: Unbekannte stehlen mehrere hundert Fernseher aus Lastwagen

Unbekannte haben in Nordrhein-Westfalen mehrere hundert Fernseher aus einem Lastwagen gestohlen. Der Schaden belaufe sich auf einen Betrag in sechsstelliger Höhe, teilte die Polizei in Detmold am Montag mit. Der Lastwagen stand demnach an einem Autohof in Porta Westfalica. Die Täter sollen zwischen Donnerstagabend und Freitagmorgen die Ladefläche aufgebrochen und die Geräte gestohlen haben.

Statistik: Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr ist Fahrradfahrer

Der Anteil der Fahrradfahrer an den Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. 16,4 Prozent der im Straßenverkehr ums Leben gekommenen Menschen waren Fahrradfahrer, wie das wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. Das entspricht einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und von 20,6 Prozent im Vergleich zu 2015.

Zwei 19-Jährige sterben bei Unfall in Niedersachsen - 22-Jähriger in Lebensgefahr

Bei einem schweren Verkehrsunfall in der niedersächsischen Stadt Damme sind zwei 19-Jährige ums Leben gekommen. Sie saßen am Sonntagabend im Auto eines 22-jährigen Fahrers, wie die Polizei in Vechta mitteilte. Dieser kam mit seinem Fahrzeug aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.

Textgröße ändern: