Pallade Veneta - Trump wirft Brasiliens Justiz "Hexenjagd" auf Ex-Präsident Bolsonaro vor

Trump wirft Brasiliens Justiz "Hexenjagd" auf Ex-Präsident Bolsonaro vor


Trump wirft Brasiliens Justiz "Hexenjagd" auf Ex-Präsident Bolsonaro vor
Trump wirft Brasiliens Justiz "Hexenjagd" auf Ex-Präsident Bolsonaro vor / Foto: Miguel SCHINCARIOL - AFP/Archiv

US-Präsident Donald Trump hat der brasilianischen Justiz eine "Hexenjagd" auf den früheren Staatschef Jair Bolsonaro vorgeworfen. Die brasilianische Justiz solle Bolsonaro "in Ruhe lassen", forderte Trump am Montag in seinem Onlinedienst Truth Social. Der 70-jährige Rechtsaußen-Politiker Bolsonaro muss sich wegen eines mutmaßlichen Putschversuchs verantworten.

Textgröße ändern:

Bolsonaro, ein erklärter Trump-Anhänger, hatte die Präsidentschaftswahl 2022 gegen seinen linksgerichteten Rivalen Luiz Inácio Lula da Silva verloren. Eine Woche nach Lulas Amtsantritt am 1. Januar 2023 stürmten Bolsonaro-Anhänger in der Hauptstadt Brasília den Kongress, den Amtssitz des Präsidenten sowie das Oberste Gericht und richteten schwere Verwüstungen an. Die Anklage wirft Bolsonaro vor, seine Anhänger aufgestachelt zu haben.

Trump schrieb dagegen, Bolsonaro habe sich nichts zuschulden kommen lassen, er habe immer nur "für das Volk gekämpft". Der Rechtspopulist warf der brasilianischen Justiz einen "Angriff auf einen politischen Gegner" vor.

Bolsonaro dankte seinem "Freund" Trump für dessen Unterstützung. "Vielen Dank, dass es Sie gibt und Sie uns ein Beispiel für Glauben und Widerstandsfähigkeit sind", erklärte der Ex-Präsident im Onlinedienst X. Den Prozess gegen sich bezeichnete er als "juristische Absurdität" und "politische Verfolgung".

Der 70-jährige Bolsonaro weist alle Vorwürfe zurück und plant sein politisches Comeback bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr, obwohl er wegen seiner Verurteilung in einem anderen Verfahren bis 2030 nicht kandidieren darf. Im Falle einer Verurteilung in dem Putsch-Prozess drohen dem rechtsradikalen Politiker bis zu 40 Jahre Haft.

Lula wies Trumps "Einmischung" in den Fall zurück. "Wir sind ein souveränes Land", hieß es in einer Erklärung des brasilianischen Präsidenten. Das Gerichtsverfahren werde gerecht sein. "Niemand steht über dem Gesetz."

A.Saggese--PV

Empfohlen

Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang

Die für Finanzvergehen zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat nach Bekanntwerden der häufigen Kontakte des früheren französischen Kulturministers Jack Lang zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Ermittlungen gegen Lang eröffnet. Ihm werde "schwerwiegender Steuerbetrug" zur Last gelegt, hieß es am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen wurden bei dem Anschlag am Freitag mindestens 31 Menschen getötet, mehr als 160 weitere Menschen wurden verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Zahl der Todesopfer dürfte noch steigen.

Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft

Im Fall der auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen gefundenen abgetrennten Hände einer getöteten 32-Jährigen ist der verdächtige Lebensgefährte in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 41-Jährigen besteht der dringende Verdacht des Totschlags, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bonn am Freitag mitteilten. Zuvor war der Mann aus Äthiopien ausgeliefert worden.

Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung

Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)

Textgröße ändern: