Pallade Veneta - Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig

Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig


Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig
Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig / Foto: Josep LAGO - AFP/Archiv

Weil er bei einem Bauernprotest mit seinem Auto absichtlich eine Blockade durchbrach und einen Teilnehmer anfuhr, muss ein Mann aus Niedersachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Dezember. Es hatte den damals 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 136/25)

Textgröße ändern:

Er war am 8. Januar 2024 dem Urteil zufolge auf dem Heimweg von der Arbeit, als er durch eine Straßenblockade mehrerer Landwirte mit Traktoren am Weiterfahren gehindert wurde. Nachdem er laut hupend herangefahren war, entschied er sich, die Blockade zu durchbrechen. Er beschleunigte und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch.

Dann fuhr er von hinten einen der protestierenden Landwirte an, der zu Fuß ging. Dieser wurde auf die Motorhaube geschleudert. Der Autofahrer bremste scharf, so dass der Fußgänger herunterfiel. Er wurde sechs Meter über den Asphalt geschoben, das Auto überrollte schließlich sein Bein. Er wurde schwer verletzt.

Dem Urteil zufolge war es eine "glückliche Fügung", dass nicht mehr passierte. Der Autofahrer fuhr weg. Das Landgericht stellte fest, dass er billigend in Kauf genommen hatte, den Fußgänger schwer oder auch tödlich zu verletzen.

Es verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, außerdem wegen Fahrerflucht. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Der Führerschein des Angeklagten wurde eingezogen, er darf vier Jahre lang keine neue Fahrerlaubnis bekommen.

Der Mann wandte sich an den BGH, um das Oldenburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Er verwarf die Revision, das Urteil wurde rechtskräftig.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: