Pallade Veneta - Gericht: Fast verhungerte Hündin muss nicht zu Halterin zurück

Gericht: Fast verhungerte Hündin muss nicht zu Halterin zurück


Gericht: Fast verhungerte Hündin muss nicht zu Halterin zurück
Gericht: Fast verhungerte Hündin muss nicht zu Halterin zurück / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die nur knapp dem Hungertod bei ihrer Besitzerin entkommene junge Hündin Bella muss nicht zu ihrer ursprünglichen Halterin zurück. In einer am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Entscheidung hob der bayerische Verwaltungsgerichtshof die vom Verwaltungsgericht München entschiedene Rückgabe des Hunds wieder auf. Eine Rückgabe an die Frau, welche die Viszla-Hündin fast hatte verhungern lassen, sei nicht hinnehmbar. Das Landratsamt dürfe auch Bellas Verkauf auf den Weg bringen.

Textgröße ändern:

Bella war im Februar der Halterin wegen ihres lebensbedrohlichen Zustands weggenommen worden, sie kam ins Tierheim. Dagegen wehrte sich die Besitzerin und bekam vom Verwaltungsgericht vorläufig Recht. Bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung sollte Bella zu der Frau zurück, als einzige Auflage ordnete das Verwaltungsgericht eine monatliche Kontrolle beim Tierarzt an.

Dagegen entschieden die obersten bayerischen Verwaltungsrichter, dass eine verlässliche Hundehaltung durch die Frau nicht gewährleistet sei. Dies liege auch ohne tierpsychologisches Gutachten auf der Hand, die Halterin habe im gesamten Verfahren eine Uneinsichtigkeit zu der weder alters- noch artgerechten Fütterung gezeigt.

Der Verwaltungsgerichtshof erlaubte dem Landratsamt auch, die Hündin bereits vor einem endgültigen Urteil zu verkaufen. Dieser Grundrechtseingriff sei zwar irreversibel - er sei im Tierschutzgesetz jedoch ausdrücklich vorgesehen. Im Hinblick auf die große Bedeutung des Tierschutzes gebe es keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Verkauf.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor

Vier Mitarbeiter von Afrikas führendem Elektro-Motorradbauer Spiro haben den Managern einer Niederlassung des Unternehmens in Uganda schwere Misshandlung vorgeworfen. Die vier Mitarbeiter wurden Anfang Juni in ein Büro in der ugandischen Hauptstadt Kampala einbestellt, wo eine Gruppe hochrangiger Manager sie "schlug, prügelte und auspeitschte", wie aus einer am Dienstag von der ugandischen Anwaltsvereinigung bei der Menschenrechtskommission des Landes eingereichten Beschwerde hervorging.

18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft

Nach der Tötung eines 21-Jährigen in Kassel haben Ermittler den tatverdächtigen jüngeren Bruder des Opfers festgenommen. Der 18-Jährige kam wegen eines Tötungsdelikts in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Dienstag in der hessischen Stadt mitteilte. Er war am Dienstagmorgen bei einer Großfahndung in einer Kleingartenanlage im Stadtteil Waldau gefasst worden. In der Nacht zum Sonntag soll er soll seinen Bruder getötet und in der Nacht zum Dienstag in der Kleingartenanlage zwei weitere Menschen verletzt haben.

Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen

Nach der Bluttat in einer Jugendhilfeeinrichtung mit sechs Toten im niedersächsischen Stade sollen die Ermittlungen "aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Tatgeschehens" von einer eigens eingerichteten Mordkommission übernommen werden. Das teilten die Polizei in Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Stade am Dienstag mit. Erwartet wurde zudem eine Entscheidung über einen Untersuchungshaftbefehl für den nach der Tat am Montag festgenommenen 45-jährigen Verdächtigen.

Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt

Knapp vier Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen jungen Geflüchteten in Dortmund ist der Freispruch von fünf Polizisten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt. Nach den Feststellungen des Landgericht hatte der Schütze irrtümlich geglaubt, dass der Jugendliche die Beamten mit einem Messer angreifen wollte. (Az. 4 StR 638/25)

Textgröße ändern: