Pallade Veneta - Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden

Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden


Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden
Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein ausreisepflichtiger Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung am Dienstag. Demnach ist der Mann psychisch schwer krank und nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Laut Gerichtsangaben fehlen ausreichende Vorkehrungen für die medizinische Versorgung des Manns nach seiner Ankunft in der Türkei.

Textgröße ändern:

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mann trotz seines Gesundheitszustands abgeschoben werden dürfe. Die Stadt Moers hatte den Angaben zufolge zugesichert, den Mann ärztlich zu begleiten und in der Türkei in fachärztliche Betreuung zu übergeben.

Diese Zusagen seien jedoch nicht ausreichend abgesichert, entschied das OVG nun. Insbesondere fehle es an einer Absicherung für eine möglicherweise nötige Zwangseinweisung des Manns durch türkische Behörden. Das OVG gab damit der Beschwerde des Manns teilweise statt.

Die Ausweisung an sich bleibe aber aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses rechtmäßig, befand das OVG weiter. Es liege jedoch vorerst ein sogenanntes Abschiebungshindernis vor. Der Beschluss ist unanfechtbar.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Opferverbände lehnen Verlegung von Kriegsverbrecher Mladic nach Serbien ab

Verbände von Opfern des Bosnien-Krieges haben sich gegen eine mögliche Verlegung des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic nach Serbien ausgesprochen. Die Familien der Kriegsopfer sähen es als eine "schwere Ungerechtigkeit an", falls der zu lebenslanger Haft verurteilte Kriegsverbrecher der weiteren Haft unter internationaler Aufsicht entgehen würde, schrieben die Vertreter von fünf Opferverbänden in einem am Samstag veröffentlichten Brief an die Präsidentin des Internationalen Mechanismus für Strafgerichtshöfe (IRMCT), Graciela Gatti Santana.

Nicht nur Fisch am 1. Mai: Katholische Kirche in Polen lockert Vorgabe

Die katholische Kirche in Polen hat für den anstehenden Maifeiertag ihre Vorgabe gelockert, wonach freitags Fisch gegessen werden soll. Da der Tag der Arbeit in diesem Jahr auf einen Freitag falle, sei er der Auftakt zu einem langen Wochenende, das für Familientreffen genutzt werden könne, erklärte der Warschauer Erzbischof Adrian Galbas am Samstag. Er hebe deshalb die Fleischabstinenz für den kommenden Freitag für alle Gläubigen "innerhalb der Grenzen des Erzbistums Warschau" auf.

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Textgröße ändern: