Pallade Veneta - Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme

Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme


Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme
Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) in zwei Streitfällen zum Urheberrecht. Im ersten Fall klagt Sony gegen eine Firma, die Schummelsoftware für die Playstation Portable produzierte - damit konnten beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet werden. Im zweiten Fall klagt der Axel-Springer-Konzern gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. (Az. I ZR 157/21 und I ZR 131/23)

Textgröße ändern:

Springer will, dass AdBlock auf seinen Seiten keine Werbung blockiert. Das Verlagshaus beruft sich ebenso wie Sony im ersten Fall auf den Urheberrechtsschutz für Computerprogramme. Im Sony-Rechtsstreit hatte der BGH dem Europäischen Gerichtshof Fragen gestellt. Dieser erklärte, dass das Anbieten von Schummelsoftware für Spielekonsolen nicht grundsätzlich gegen den EU-Rechtsschutz von Computerprogrammen verstoße. Den konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen wurden bei dem Anschlag am Freitag mindestens 31 Menschen getötet, mehr als 160 weitere Menschen wurden verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Zahl der Todesopfer dürfte noch steigen.

Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft

Im Fall der auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen gefundenen abgetrennten Hände einer getöteten 32-Jährigen ist der verdächtige Lebensgefährte in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 41-Jährigen besteht der dringende Verdacht des Totschlags, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bonn am Freitag mitteilten. Zuvor war der Mann aus Äthiopien ausgeliefert worden.

Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung

Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)

Mindestens 31 Tote und über 100 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag an einer schiitischen Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind am Freitag dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen gab es mindestens 31 Todesopfer - die Zahl der Toten werde vermutlich weiter steigen. Mehr als 130 weitere Menschen wurden den Angaben zufolge verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten.

Textgröße ändern: