Pallade Veneta - Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden

Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden


Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden
Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden / Foto: JOSEPH EID - AFP/Archiv

Wer jemandem gegen dessen Willen das Wort "fuck" auf die Stirn tätowiert, begeht absichtlich eine schwere Körperverletzung. Denn das ist eine erhebliche Entstellung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Landgericht Bochum muss nun neu über die Strafe für einen Täter aus Nordrhein-Westfalen entscheiden. (Az. 4 StR 495/24)

Textgröße ändern:

Der Geschädigte hatte dem Angeklagten auf dessen Wunsch hin ein Tattoo auf die Fingerrücken gestochen, dabei aber einen Fehler gemacht und eine Zahlenkombination verdreht. Wie das Landgericht feststellte, ärgerte sich der Angeklagte so sehr darüber, dass er den anderen Mann mit einem Tattoo im Gesicht bestrafen wollte. Über dessen rechter Augenbraue tätowierte er ihm das Wort "fuck" in einer Größe von viereinhalb mal anderthalb Zentimetern.

Der Geschädigte habe das nicht gewollt und schäme sich für dieses Tattoo. Da er kein Geld für eine Entfernung mit einem Laser habe, habe er sich seine Haare so lang wachsen lassen, dass sie in die Stirn fallen und die Tätowierung verdecken.

Zwei Tage nach der ersten Tat kam der Angeklagte mit einigen Begleitern noch einmal zurück. Die Männer versetzten dem Geschädigten potenziell lebensbedrohliche Schläge und Tritte und drohten, ihn zu töten, falls er die Polizei informiere.

Das Landgericht sah in der erzwungenen Tätowierung eine gefährliche Körperverletzung, aber keine schwere Körperverletzung. Dafür sei die Beeinträchtigung durch das erzwungene Gesichtstattoo nicht schwer genug. Es verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH, der das Urteil nun änderte.

Das Erscheinungsbild des Geschädigten sei massiv verändert, erklärte er. Diese Veränderung sei dauerhaft entstellend. Das eintätowierte Wort werde von vielen als anstößig wahrgenommen und der Tattooträger damit identifiziert, was ihn stigmatisiere.

Der BGH sprach den Täter nun der absichtlich begangenen schweren Körperverletzung schuldig. Da eine solche Tat schärfer bestraft werden kann, muss das Landgericht die Strafe noch einmal prüfen.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit. Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade. Die Getöteten waren demnach Mitarbeitende eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.

Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen zum Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten handelt es sich um einen 45-jährigen Deutschen. Der Mann aus dem Raum Hannover sei am Montag im Zusammenhang mit einer "Sorgerechtssache" in der Einrichtung gewesen, in der seine dreimonatige Tochter und die Kindsmutter untergebracht gewesen seien, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol vor Journalisten in Stade.

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Textgröße ändern: