Pallade Veneta - Gericht bestätigt Urteil wegen Protest bei Aschermittwoch der Grünen in Biberach

Gericht bestätigt Urteil wegen Protest bei Aschermittwoch der Grünen in Biberach


Gericht bestätigt Urteil wegen Protest bei Aschermittwoch der Grünen in Biberach
Gericht bestätigt Urteil wegen Protest bei Aschermittwoch der Grünen in Biberach / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Nach den Protesten beim politischen Aschermittwoch der Grünen im Jahr 2024 im baden-württembergischen Biberach hat das Landgericht Ravensburg die Verurteilung eines Beteiligten wegen Landfriedensbruch bestätigt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurde die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen in zweiter Instanz aber auf 50 Tagessätze reduziert. Der Mann wurde auch wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte belangt.

Textgröße ändern:

Die reduzierte Strafe begründete das Gericht damit, dass es der erste Gesetzesverstoß des Landwirts war. Außerdem sei seine persönliche Situation wegen einer Erkrankung seiner Ehefrau angespannt. Schließlich habe er zugesagt, sich von Veranstaltungen mit Polizeieinsätzen in Zukunft fernzuhalten. Außerdem drohten dem ebenfalls als Lehrer tätigen Mann noch beamtenrechtliche Konsequenzen.

Der politische Aschermittwoch war wegen Ausschreitungen abgesagt worden. Der nun auch in zweiter Instanz verurteilte Mann war Teil einer Menschenansammlung, die sich mit einer Kette gegen die Polizei stemmte.

Die Proteste in Biberach standen im Zusammenhang mit damaligen bundesweiten Bauernprotesten. Bei der Aschermittwochsveranstaltung sollten eigentlich der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) sprechen. Die Absage löste damals Debatten über die politische Stimmung in Deutschland aus.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit. Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade. Die Getöteten waren demnach Mitarbeitende eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.

Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen zum Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten handelt es sich um einen 45-jährigen Deutschen. Der Mann aus dem Raum Hannover sei am Montag im Zusammenhang mit einer "Sorgerechtssache" in der Einrichtung gewesen, in der seine dreimonatige Tochter und die Kindsmutter untergebracht gewesen seien, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol vor Journalisten in Stade.

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Textgröße ändern: