Pallade Veneta - Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab

Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab


Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab
Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab / Foto: MARCO BERTORELLO - AFP/Archiv

Die Frage, ob Deutschland Familien mit Kleinkindern nach Italien abschieben darf, bleibt zunächst offen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sechs parallele Verfahren zu dem Themenkomplex am Donnerstag aus. Es wartet auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der es ebenfalls um Italien geht. (Az. 1 C 24.24)

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In den Fällen in Leipzig klagten Familien aus dem Nicht-EU-Ausland, die nach Europa einreisten, zuerst in Italien internationalen Schutz beantragten und dann nach Deutschland weiterfuhren.

Hier wurden ihre Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, weil Italien zuständig ist. Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass Länder in andere EU-Staaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen bereits registriert waren.

Die Familien klagten gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Dort hatten ihre Klagen Erfolg. Die Bundesrepublik wandte sich aber an das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz. Dieses wies die Klagen ab.

Es erlaubte die Revision zum Bundesverwaltungsgericht, das höchstrichterlich entscheiden soll. Denn einzelne Fragen zur Lage in Italien beurteilt das Gericht in Schleswig anders als das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Im November und Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass alleinstehende und auch alleinerziehende anerkannte Flüchtlinge nach Italien abgeschoben werden dürfen. Demnach drohen ihnen dort keine unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen.

Solche Abschiebungen scheitern allerdings oft an praktischen Gründen. Denn Italien weigert sich seit einiger Zeit meistens, Geflüchtete zurückzunehmen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen in Baden-Württemberg stellte dem EuGH in dem Zusammenhang Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. Wenn diese beantwortet sind, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht weiter über die Fälle der sechs Familien.

M.Jacobucci--PV

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