Pallade Veneta - Nach Entlassung durch Trump: Gericht prüft Klage von US-Notenbank-Gouverneurin Cook

Nach Entlassung durch Trump: Gericht prüft Klage von US-Notenbank-Gouverneurin Cook


Nach Entlassung durch Trump: Gericht prüft Klage von US-Notenbank-Gouverneurin Cook
Nach Entlassung durch Trump: Gericht prüft Klage von US-Notenbank-Gouverneurin Cook / Foto: SAUL LOEB - AFP/Archiv

Ein Gericht in Washington hat sich am Freitag mit der Klage der US-Notenbank-Gouverneurin Lisa Cook gegen ihre von US-Präsident Donald Trump angeordnete Entlassung befasst. In der ersten Anhörung in dem Fall prüfte Richterin Jia Cobb Cooks Antrag auf eine einstweilige Verfügung, mit der sie erreichen will, dass Trumps Anordnung für rechtswidrig erklärt wird. Dies würde es ihr ermöglichen, ihren Posten als Gouverneurin der US-Notenbank Fed weiter auszuüben, während sie juristisch gegen ihre Entlassung vorgeht.

Textgröße ändern:

Eine Entscheidung fiel am Freitag nicht. Für Dienstag wurde eine weitere Anhörung angesetzt.

Cook hatte am Donnerstag eine Klage gegen ihre Entlassung eingereicht. Diese richte sich gegen Trumps "beispiellosen und illegalen Versuch", Cook aus ihrem Amt zu entfernen, hieß es in den Gerichtsdokumenten.

Trump hatte Cooks Entlassung am Montag "mit sofortiger Wirkung" angeordnet und mit angeblichen Falschangaben im Zusammenhang mit privaten Immobilienkrediten begründet. Er veröffentlichte auf seiner Online-Plattform Truth Social ein entsprechendes Schreiben an die Zentralbankerin. Cook wies die Anordnung umgehend zurück und kündigte Widerstand an.

Der US-Präsident hat bei Personalfragen bei der Notenbank Fed nur beschränkte Befugnisse. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs kann er Vertreter der Notenbank nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten entlassen. Trump sieht dies wegen Vorwürfen gegeben, die sein Verbündeter Bill Pulte, Chef der US-Behörde für Wohnungsbaufinanzierung (FHFA), vor knapp zwei Wochen erhoben hatte. Unter anderem soll Cook fälschlicherweise angegeben haben, zwei Erstwohnsitze zu haben, einen im Bundesstaat Michigan und einen in Georgia.

Trump liegt seit Monaten mit der Fed über Kreuz, weil sie seiner Forderung nach einer Leitzinssenkung bislang nicht nachgekommen ist. Den Chef der Notenbank, Jerome Powell, griff der US-Präsident wiederholt verbal an.

Cook, eine ehemalige Mitarbeiterin von Ex-Präsident Barack Obama, gehört dem siebenköpfigen Gouverneursrat der Notenbank seit Mai 2022 an. Sie ist die erste schwarze Frau auf diesem Posten und wurde von Trumps Vorgänger Joe Biden ernannt.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: