Pallade Veneta - Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert

Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert


Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert
Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gegen die Einführung von abwechselnd mit Frauen und Männern besetzten Wahllisten richtete. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Wahlberechtigter - teils Mitglieder von Parteien - sei unzulässig, erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht in Thüringen hatte das Paritätsgesetz des Landes im Juli 2020 für nichtig erklärt. (Az. 2 BvR 1470/20)

Textgröße ändern:

Das Gesetz war im Juli 2019 vom Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen worden. Die AfD zog dagegen vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar, der das Gesetz mit sechs zu drei Stimmen wieder kippte. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stefan Kaufmann, sagte damals zur Begründung unter anderem, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Den Parteien werde die Freiheit genommen zu entscheiden, wie viele Männer und Frauen auf der Liste aufgestellt würden.

Daraufhin wandten sich insgesamt 20 Menschen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Politik und potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten in Thüringen, an das Bundesverfassungsgericht. Sie sahen unter anderem die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung verletzt. Ihre Verfassungsbeschwerde sei allerdings nicht gut genug begründet, entschied der Zweite Senat nun.

Weder eine mögliche Verletzung von Grundrechten noch ein Verstoß gegen das Willkürverbot durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof würden ausreichend dargelegt. Dessen Annahme, dass mit dem Gesetz in das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl eingegriffen werde, erscheine verfassungsrechtlich "jedenfalls nicht von vornherein unhaltbar".

Im Februar 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde von Frauen als unzulässig zurückgewiesen, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten für den Bundestag gesetzlich regeln lassen wollten. Die Klägerinnen hätten nicht dargelegt, dass der Gesetzgeber für die passive Wahlrechtsgleichheit Parität bei den Listen durchsetzen müsste, hieß es damals zur Begründung. Auch in Brandenburg war das dortige Paritätsgesetz im Oktober 2020 vom Landesverfassungsgericht in Potsdam gekippt worden.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken

In Frankreich haben sich teils gewaltsame Schülerproteste gegen schlecht ausgestattete Gebäude und zu lange Schultage ausgeweitet. Bei Unruhen an etwa 340 Schulen im ganzen Land wurden zehn Menschen verletzt, wie das Bildungsministerium am Dienstag mitteilte. Etwa 40 Schulen wurden blockiert, die Polizei nahm 40 Menschen in Gewahrsam. Die Bewegung war vor einigen Tagen im Großraum Paris entstanden und hatte sich auf andere Landesteile ausgebreitet.

Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben

In Sachsen ist Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft den Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 43 Jahren Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Sie sollen im Irak als Kämpfer, Scharfschützen oder Grenzschützer für verschiedene Verbände der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tätig gewesen sein.

Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen

Nach der Bergung einer Leiche aus einem See in Berlin vermuten Ermittler ein Verbrechen. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilten. Demnach hatten Bootsfahrer die Leiche am Montag im Tegeler See im Stadtteil Reinickendorf entdeckt.

Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden

Das Rätselraten über mögliche Anschlagspläne an einem auch von den USA genutzten britischen Militärstützpunkt im Südwesten Englands geht weiter: Am Luftwaffenstützpunkt Fairford waren am Dienstag weiter bewaffnete Polizisten im Einsatz, auch ein nahegelegenes Dorf war weiter abgeriegelt. Britische Medien berichteten allerdings, in den in der Nähe des Stützpunkts beschlagnahmten Fahrzeugen sei kein Sprengstoff gefunden worden. Fünf Verdächtige waren bereits am Montag wieder freigelassen worden.

Textgröße ändern: