Pallade Veneta - Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen

Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen


Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen
Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

In den Bad Dürkheimer Weinbergen in Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine gewerblichen E-Scooter-Touren geben. Die Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Feld- und Waldwegesatzung spreche dagegen, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Freitag mit. Es lehnte den Eilantrag eines Veranstalters gegen die Stadt Bad Dürkheim ab. (Az.: 5 L 971/25.NW)

Textgröße ändern:

Ein Unternehmer wollte sein bisheriges Tourenangebot um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge erweitern. Seine E-Scooter sollten maximal sechs Kilometer pro Stunde schnell fahren können, was Schrittgeschwindgkeit entspricht. Die Stadt Bad Dürkheim verbot dieses Vorhaben im Juli auf allen Feld- und Waldwegen, auf denen nur landwirtschaftlicher Verkehr fahren darf.

Dagegen ging der Unternehmer gerichtlich vor. Mit dem Eilantrag wollte er einen vorläufigen Rechtsschutz erreichen, um die Touren bis zu einer endgültigen Entscheidung anbieten zu können. Das Verwaltungsgericht wies das jedoch ab.

Die betroffenen Wege seien keine öffentliche Straßen, sondern öffentliche Einrichtungen der Gemeinde, entschieden die Richter. Sie dürfen nur für die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke genutzt werden.

Eventtouren, wie vom Unternehmer geplant, gehören nicht dazu und fallen auch nicht unter die erlaubte private Benutzung als Fußweg. Will er gewerbliche Touren anbieten, muss die Stadt das ausdrücklich erlauben.

Dies war nicht der Fall. Das Interesse der Allgemeinheit und der Landwirte an einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Wege überwiegt laut der Gerichtsentscheidung das wirtschaftliche Interesse des Unternehmers.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: