Pallade Veneta - Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben

Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben


Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben
Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben / Foto: PAUL ZINKEN - AFP/Archiv

Das Bundeskanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen zur Coronapandemie herausgeben. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Dienstag bereits in der vergangenen Woche auf eine Klage des "Tagesspiegels" hin. Ab März 2020 hatten im Kanzleramt Bund-Länder-Konferenzen zur Pandemiebewältigung stattgefunden. Die Tageszeitung beantragte im Dezember 2020 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz, Zugang zu den Kurzprotokollen der Konferenzen gewährt zu bekommen.

Textgröße ändern:

Das Kanzleramt lehnte dies mit der Begründung ab, einer Herausgabe stehe der Schutz von behördlichen Beratungen und des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Eine Veröffentlichung könne einen künftigen freien und offenen Meinungsaustausch beeinträchtigen. Eine entsprechende Berichterstattung bringe eine neue und ungewollte Dynamik in die weiteren Beratungen zur Pandemiebekämpfung.

Das Gericht verpflichtete mit seinem Urteil die Behörde nun, der Zeitung Zugang zu den Kurzprotokollen zu gewähren. Die Bund-Länder-Konferenzen seien zwar als "Beratungen von Behörden" in einem Paragrafen des Informationsfreiheitsgesetz erfasst, welcher den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen betrifft.

Geschützt sei jedoch nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher, nicht die Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung. Das Kanzleramt habe nicht dargelegt, welche Passagen welcher Kurzprotokolle den Vorgang der Willensbildung und Abwägung abbildeten, hieß es weiter.

Zudem sei eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen nicht nachvollziehbar dargelegt. Auch der Verweis auf die andauernde Pandemielage und die Möglichkeit weiterer Bund-Länder-Konferenzen begründe "keinen Dauerberatungsprozess".

Für künftige Beratungen sei eine Beeinträchtigung nur pauschal geltend gemacht worden, ohne etwa die veränderten Umstände - zum Beispiel den Impffortschritt - zu berücksichtigen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

Textgröße ändern: