Pallade Veneta - Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben

Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben


Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben
Urteil: Kanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Coronaberatungen herausgeben / Foto: PAUL ZINKEN - AFP/Archiv

Das Bundeskanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen zur Coronapandemie herausgeben. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Dienstag bereits in der vergangenen Woche auf eine Klage des "Tagesspiegels" hin. Ab März 2020 hatten im Kanzleramt Bund-Länder-Konferenzen zur Pandemiebewältigung stattgefunden. Die Tageszeitung beantragte im Dezember 2020 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz, Zugang zu den Kurzprotokollen der Konferenzen gewährt zu bekommen.

Textgröße ändern:

Das Kanzleramt lehnte dies mit der Begründung ab, einer Herausgabe stehe der Schutz von behördlichen Beratungen und des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Eine Veröffentlichung könne einen künftigen freien und offenen Meinungsaustausch beeinträchtigen. Eine entsprechende Berichterstattung bringe eine neue und ungewollte Dynamik in die weiteren Beratungen zur Pandemiebekämpfung.

Das Gericht verpflichtete mit seinem Urteil die Behörde nun, der Zeitung Zugang zu den Kurzprotokollen zu gewähren. Die Bund-Länder-Konferenzen seien zwar als "Beratungen von Behörden" in einem Paragrafen des Informationsfreiheitsgesetz erfasst, welcher den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen betrifft.

Geschützt sei jedoch nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher, nicht die Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung. Das Kanzleramt habe nicht dargelegt, welche Passagen welcher Kurzprotokolle den Vorgang der Willensbildung und Abwägung abbildeten, hieß es weiter.

Zudem sei eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen nicht nachvollziehbar dargelegt. Auch der Verweis auf die andauernde Pandemielage und die Möglichkeit weiterer Bund-Länder-Konferenzen begründe "keinen Dauerberatungsprozess".

Für künftige Beratungen sei eine Beeinträchtigung nur pauschal geltend gemacht worden, ohne etwa die veränderten Umstände - zum Beispiel den Impffortschritt - zu berücksichtigen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Tödlicher Arbeitsunfall im Bremen: Tonnenschwerer Schweißtisch klemmt Mann ein

Bei einem Arbeitsunfall in einem metallverarbeitenden Betrieb in Bremen ist am Montag ein Mann unter einem tonnenschweren Schweißtisch um Leben gekommen. Der 49-Jährige sei noch am Unglücksort seinen schweren Verletzungen erlegen, teilte die Polizei in der Hansestadt mit.

Ermittlungen: Polizeibeamter bei Einsatz in Schwerin bewusstlos getreten

Ein Polizeibeamter ist während eines Einsatzes in Schwerin bewusstlos getreten worden. Zwei weitere Beamte wurden in der Nacht zum Samstag bei einer eskalierten Schlägerei ebenfalls verletzt, wie das Polizeipräsidium in Rostock am Montag mitteilte.

Streit um Palästinenserflagge: Autofahrer fährt Radler in Berlin absichtlich an

Im Streit um eine Palästinenserflagge hat ein Autofahrer einen Radfahrer in Berlin absichtlich angefahren. Wie die Polizei am Montag mitteilte, hielt die Tochter des Autofahrers die Flagge am Sonntagabend an einer Kreuzung im Stadtteil Kreuzberg aus dem Beifahrerfenster. Der 53-jährige Radler blieb neben dem Fahrzeug stehen, zog an der Fahne und verletzte das neunjährige Mädchen leicht am Finger. Anschließend fuhr er weiter.

Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein

Rund 14 Monate nach einem versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Oldenburg ist der psychische kranke Täter dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das entschied das Landgericht in der niedersächsischen Stadt nach Angaben eines Sprechers am Montag in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Es sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig war.

Textgröße ändern: