Pallade Veneta - Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess womöglich ab 22. Oktober

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess womöglich ab 22. Oktober


Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess womöglich ab 22. Oktober
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess womöglich ab 22. Oktober / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Im Fall des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten hat das Landgericht Magdeburg dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe den Fall zur Übernahme der Strafverfolgung vorgelegt. Sollte die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernehmen, werde der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Andernfalls sei davon auszugehen, dass die Hauptverhandlung gegen den aus Saudi-Arabien stammenden beschuldigten Arzt Taleb A. am 22. Oktober in Magdeburg beginne.

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Die zuständige Kammer des Landgerichts sei der Auffassung, dass es sich bei dem Tatkomplex um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handle. In diesem Fall wäre der Generalbundesanwalt für die Strafverfolgung zuständig und das Oberlandesgericht Naumburg für den Strafprozess. Das Gericht habe diese Rechtsauffassung in einem 46-seitigen Beschluss umfassend begründet und diesen dem Generalbundesanwalt vorgelegt.

Sollte Karlsruhe nicht in das Verfahren einsteigen, will das Magdeburger Landgericht voraussichtlich am 13. Oktober auf Grundlage der im August erhobenen Anklage gegen A. die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen. Möglicherweise solle dann bereits am 22. Oktober der Prozess beginnen.

A. werden sechsfacher Mord und versuchter Mord in 338 Fällen vorgeworfen. Er soll am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben.

309 Menschen wurden den Ermittlungen der bisher zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zufolge verletzt, 29 Betroffene blieben körperlich unversehrt. Auch bei ihnen geht die Anklage jedoch von versuchtem Mord aus.

A.dCosmo--PV

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