Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare

Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare


Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag und begründete sein Urteil unter anderem mit dem Mangel an Bewerbern für dieses sogenannte Anwaltsnotariat. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten; je nach Bundesland gibt es haupt- oder nebenberufliche Notare. (Az. 1 BvR 1796/23)

Textgröße ändern:

An das Verfassungsgericht wandte sich ein früherer Notar aus Nordrhein-Westfalen, der die Altersgrenze überschritten hat. Der Fall wurde schon vor mehreren Gerichten verhandelt. Vor dem Oberlandesgericht Köln und dem Bundesgerichtshof hatte der Notar keinen Erfolg, vor dem Bundesverfassungsgericht nun schon.

Dieses entschied, dass die entsprechenden Regelungen in der Bundesnotarordnung verfassungswidrig sind. Das gilt aber nur für Anwaltsnotare, nicht für hauptberufliche Notare, die sogenannten Nurnotare. Es handelt sich um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, wie das Gericht ausführte. Bei Anwaltsnotaren sei er nicht mehr gerechtfertigt.

Die Regelung hat das Ziel, die beruflichen Chancen zwischen den Generationen gerecht zu verteilen. Zur Zeit ihrer Einführung 1991 gab es zu viele Bewerber für die Stellen. Es sollten auch Jüngere die Chance bekommen, den Beruf auszuüben.

Inzwischen besteht aber in vielen Regionen ein Mangel an Bewerbern für das Anwaltsnotariat. Darum sei die Regelung nicht mehr verhältnismäßig, entschied das Gericht. Sie gilt noch bis zum 30. Juni 2026. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen.

L.Barone--PV

Empfohlen

Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab

Gut zehn Tage nach den tödlichen Schüssen auf den US-Bürger Alex Pretti in Minneapolis hat die US-Regierung den sofortigen Abzug von 700 Einsatzkräften aus dem Bundesstaat Minnesota angekündigt. Das bedeute allerdings keine Abkehr von der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump, sagte dessen Grenzbeauftragter Tom Homan am Mittwoch in Minneapolis. Trump selbst stellte ein "sanfteres Vorgehen" bei den Einsätzen in Aussicht.

"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal

"Außergewöhnlicher" Starkregen ist am Mittwoch über der Iberischen Halbinsel niedergegangen. Sowohl in Portugal als auch in Spanien galt wegen des Sturmtiefs "Leonardo" erhöhte Alarmbereitschaft, im Süden Spaniens wurden nach Angaben der Behörden mehr als 3500 Menschen evakuiert. Zudem blieben fast überall in Andalusien die Schulen geschlossen, Straßen und Bahnlinien wurden gesperrt. In Portugal kam im Südosten ein Mensch durch das Unwetter ums Leben. Auch Marokko meldete extreme Niederschläge, dort wurden seit dem vergangenen Freitag sogar mehr als 100.000 Menschen evakuiert.

Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik

Die inhaftierte iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben ihrer Anwältin in den Hungerstreik getreten. Der Hungerstreik der bei einem Protest im Dezember erneut festgenommenen Frauenrechtlerin dauere nun schon seit drei Tagen an, sagte Mohammadis französische Anwältin Chirinne Ardakani am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Mohammadi fordere damit "ihr Recht auf Telefonate, Zugang zu ihren Anwälten im Iran und Besuche" ein.

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

In einem umstrittenen Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

Textgröße ändern: