Pallade Veneta - 500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH

500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH


500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH
500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)

Textgröße ändern:

Grundsätzlich dürfen Mieter die von ihnen gemietete Wohnung untervermieten. Sie brauchen dazu aber die Erlaubnis der Vermieter. Diese Erlaubnis steht Mietern zu, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben - also wenn es darum geht, ihren Wohnraum zu erhalten, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger ausführte.

Das Problem ist keineswegs neu, wie in der Verhandlung deutlich wurde. So zitierte Bünger aus dem Reichsmietengesetz von 1922, das sich bereits mit Untermietverhältnissen befasste. Auch damals stiegen die Mieten und in der Folge die Untermieten in den Großstädten an, so wie heute.

Der Fall, der dem BGH vorliegt, spielt in Berlin. Dort mietet ein Mann seit 2009 eine Zweizimmerwohnung für 460 Euro Kaltmiete, die später auf knapp 500 Euro erhöht wurde. Da der Wohnungsmarkt in Berlin angespannt ist, gilt dort eine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden, außer für Neubauten oder nach einer Sanierung.

Nach einigen Jahren ging der Mieter für einige Zeit ins Ausland und bat die Vermieterin um die Erlaubnis, die Wohnung befristet untervermieten zu dürfen. Er bekam die Erlaubnis. Sie galt bis Ende Januar 2020. Der Mieter blieb aber länger als geplant im Ausland und vermietete die Wohnung weiter unter. Von den Untermietern verlangte er 962 Euro kalt. Zulässig wären gemäß Mietpreisbremse höchstens 748 Euro.

Zwar fragte er bei der Hausverwaltung an, ob die Untervermietung genehmigt würde, bekam aber keine Antwort. Er behielt einen Schlüssel für die Wohnung und lagerte dort auch einige persönliche Sachen. Die Vermieterin nahm sich eine neue Hausverwaltung, welche die Wohnung besichtigte und dort auf die Untermieter traf. Die Vermieterin kündigte dem Mieter.

Sie zog vor Gericht, um zu erreichen, dass sowohl er als auch die Untermieter die Wohnung räumen. Vor dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg hatte die Räumungsklage keinen Erfolg. Das Berliner Landgericht entschied aber, dass der Mieter ausziehen muss. Die ordentliche Kündigung sei wirksam.

Dagegen zog der Mieter vor den BGH. Seine Anwältin argumentierte in Karlsruhe, dass er aus einem "Motivbündel" heraus gehandelt habe. Der Mieter habe ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Er habe nicht primär einen Gewinn erzielen, sondern seine Wohnung erhalten wollen.

Die Vermieterin gehe das Untermietverhältnis nichts an, sagte sie. Bei einer Kündigung würden gerade die Einkommensschwächsten, nämlich die Untermieter, ihre Wohnung verlieren.

Der Anwalt der Vermieterin wiederum sagte, dass es eben um das Bestandsinteresse gehe. Wenn ein Mieter wegen veränderter Umstände seine Wohnung nicht mehr ganz nutzen und nicht mehr bezahlen könne, solle ihm geholfen werden - "aber nur so weit". Es gehe nicht darum, dass der Mieter durch Untervermietung Gewinn macht.

Auch der BGH neigt nach vorläufiger Einschätzung zu dieser Sichtweise. Bleibt es dabei, müsste der Mieter ausziehen. Entschieden ist das aber noch nicht. Der Senat will ausführlich beraten und sein Urteil am 28. Januar verkünden.

M.Romero--PV

Empfohlen

Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab

Gut zehn Tage nach den tödlichen Schüssen auf den US-Bürger Alex Pretti in Minneapolis hat die US-Regierung den sofortigen Abzug von 700 Einsatzkräften aus dem Bundesstaat Minnesota angekündigt. Das bedeute allerdings keine Abkehr von der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump, sagte dessen Grenzbeauftragter Tom Homan am Mittwoch in Minneapolis. Trump selbst stellte ein "sanfteres Vorgehen" bei den Einsätzen in Aussicht.

"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal

"Außergewöhnlicher" Starkregen ist am Mittwoch über der Iberischen Halbinsel niedergegangen. Sowohl in Portugal als auch in Spanien galt wegen des Sturmtiefs "Leonardo" erhöhte Alarmbereitschaft, im Süden Spaniens wurden nach Angaben der Behörden mehr als 3500 Menschen evakuiert. Zudem blieben fast überall in Andalusien die Schulen geschlossen, Straßen und Bahnlinien wurden gesperrt. In Portugal kam im Südosten ein Mensch durch das Unwetter ums Leben. Auch Marokko meldete extreme Niederschläge, dort wurden seit dem vergangenen Freitag sogar mehr als 100.000 Menschen evakuiert.

Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik

Die inhaftierte iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben ihrer Anwältin in den Hungerstreik getreten. Der Hungerstreik der bei einem Protest im Dezember erneut festgenommenen Frauenrechtlerin dauere nun schon seit drei Tagen an, sagte Mohammadis französische Anwältin Chirinne Ardakani am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Mohammadi fordere damit "ihr Recht auf Telefonate, Zugang zu ihren Anwälten im Iran und Besuche" ein.

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

In einem umstrittenen Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

Textgröße ändern: