Pallade Veneta - Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch

Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch


Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch
Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)

Textgröße ändern:

In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 hatte der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler gewettet, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln beziehungsweise -stelzen im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit voller Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt.

Seinen 2020 gestellten Antrag auf eine gesetzliche Unfallrente begründete der heute 37-jährige Schauspieler mit dem Argument, er sei ehrenamtlich für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender tätig gewesen. In der Vorinstanz solgte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart dem nicht. Koch habe seinen Wettbeitrag "Powerjump" selbst organisiert. Hauptmotiv sei sein eigenwirtschaftliches Interesse gewesen, bekannt zu werden.

Der BSG-Unfallsenat fasste dies nun dahingehend zusammen, dass Koch letztlich als Unternehmer gehandelt habe. Daher folgten die Kasseler Richter der Vorinstanz insoweit, als Ansprüche als Beschäftigter, sogenannter Wiebeschäftigter oder auch als ehrenamtlich Tätiger nicht bestehen.

Nach einer in dem Verfahren bislang nicht berücksichtigten Vorschrift des Sozialgesetzbuchs könne aber "auch ein nicht versicherter Unternehmer versichert sein", betonte das BSG. Hintergrund ist der Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung, Haftungsstreitigkeiten aus den Unternehmen herauszuhalten.

Arbeitgeber bezahlen Beiträge zur Berufsgenossenschaft und sind dafür von Unfallhaftungen gegenüber ihren Beschäftigten befreit. Gleiches gilt in die Gegenrichtung oder bei Schädigungen der Arbeitnehmer untereinander. Nach der nun vom BSG in das Verfahren eingebrachten Vorschrift gilt dies auch, wenn ein nicht unfallversicherter Unternehmer von einem Beschäftigten geschädigt wird und deshalb ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch bestünde.

Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass Koch als "Unternehmer" Ansprüche gegen die Unfallversicherung haben kann, wenn "Beschäftigte" aus seinem Wettteam Mitschuld an dem Unfall tragen, etwa sein Vater als Fahrer des Unfallwagens. Sofern für die Wette das Straßenverkehrsgesetz galt, würde eine Schuld des Unfallfahrers sogar gesetzlich vermutet.

Das BSG verwies den Streit an das Landessozialgericht Stuttgart zurück, das nun all diese neu aufgeworfenen Fragen klären muss. Kochs Anwalt wertete dies als Erfolg. "Ich rechne mir durchaus gute Chancen aus", sagte er.

Koch selbst zeigte sich nach der Urteilsverkündung gespalten. "Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Entscheidung gibt und damit Klarheit." Einen Erfolg wünsche er sich vor allem für seine Familie und die vielen anderen Menschen, "die mich pflegen und mich unterhalten". Am Sonntag wird er 38 Jahre alt.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

US-Organisationen warnen vor Risiken bei Reisen zur Fußball-WM in den USA

Mehr als 120 US-Organisationen haben Fußballfans und andere USA-Reisende vor "schweren Verletzungen ihrer Rechte" während der Fußball-WM gewarnt. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU begründete die Warnung an "Fans, Spieler, Journalisten und andere Besucher" am Donnerstag mit dem "drakonischen einwanderungs- und menschenrechtsfeindlichen Kurs" der Regierung von US-Präsident Donald Trump. Der Weltfußballverband Fifa müsse deshalb dringend Druck auf die US-Regierung ausüben.

Italienische Blauhelmsoldaten ersetzen beschädigte Jesus-Statue im Libanon

Italienische Blauhelmsoldaten haben eine von israelische Soldaten beschädigte Jesus-Statue im Libanon ersetzt. Wie die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Donnerstag mitteilte, hatte das italienische Kontingent der UN-Mission Unifil die Idee, "dem libanesischen Dorf Debl ein neues Kruzifix zu spenden". Die Errichtung der neuen Statue sei "eine kraftvolle Botschaft der Hoffnung, des Dialogs und des Friedens".

Südafrikas Polizeichef in Korruptionsaffäre suspendiert

Südafrikas nationaler Polizeichef Fannie Masemola ist von Präsident Cyril Ramaphosa im Zuge einer Korruptionsaffäre suspendiert worden. "Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der entscheidenden Rolle, die der nationale Polizeichef spielt, habe ich in Absprache mit General Masemola beschlossen, dass er bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufig suspendiert gilt," sagte Ramaphosa am Donnerstag vor Journalisten in Johannesburg. Er ernannte die Finanzchefin der Polizei, Puleng Dimpane, zur Interims-Polizeichefin.

Textgröße ändern: