Pallade Veneta - Der Millionenerbe und die Schüsse von Frankfurt

Der Millionenerbe und die Schüsse von Frankfurt


Der Millionenerbe und die Schüsse von Frankfurt
Der Millionenerbe und die Schüsse von Frankfurt / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Mit einem wahren Krimi hat sich am Mittwoch der Bundesgerichtshof befasst: Der zweite Strafsenat verhandelte in Karlsruhe über den Fall Alexander Falk. Der Erbe des bekannten Stadtplanverlags soll zum Angriff auf einen Anwalt angestiftet haben, der eine Klage gegen ihn vorbereitete. Der Mann wurde im Februar 2010 schwer am Bein verletzt, als in Frankfurt am Main auf ihn geschossen wurde. (Az. 2 StR 142/21)

Textgröße ändern:

Das Frankfurter Landgericht sprach Falk im Juli 2020 der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Haft. Hintergrund der Tat war demnach der manipulierte Verkauf von Falks Unternehmen Ision im Jahr 2000 an das britische Unternehmen Energis. Falk, damals eine schillernde Figur der sogenannten New Economy, soll den Wert des Unternehmens durch Scheingeschäfte und Luftbuchungen geschönt haben.

Deswegen war er bereits 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Frankfurter Anwalt bereitete in dem Zusammenhang eine Schadenersatzklage gegen ihn vor - nach Ansicht der dortigen Richter das Motiv für den Angriff. Sie stützten die Verurteilung unter anderem auf eine SMS, die Falk vor dem Attentat bekam. Darin hieß es verklausuliert, Oma werde "ihren verdienten Kuraufenthalt bekommen".

Falk war in Frankfurt ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt, wurde aber schließlich nur wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unter anderem darauf basierte sein Verteidiger nun die Argumentation vor dem Bundesgerichtshof: Seiner Ansicht nach handelte es sich nämlich um zwei unterschiedliche mögliche Taten. Laut Anklage soll Falk schon im September 2009 jemanden aus dem kriminellen Milieu mit dem Mord beauftragt haben, den Auftrag zur gefährlichen Körperverletzung soll er aber erst später erteilt haben.

Der Verteidiger bemängelte außerdem, dass das Landgericht zwei Zeugen nicht vernommen habe, die wichtige Beweismittel für Falks Verteidigung hätten liefern sollen. Wie die Richter in Karlsruhe dazu bemerkten, bemühte sich das Landgericht durchaus, die beiden Männer zu laden - allerdings waren diese in der Türkei und stellten als Bedingung, Akteneinsicht in einem anderen Fall zu haben. Sie hätten sicher sein wollen, dass in Deutschland kein Haftbefehl gegen sie vorlag, sagte der Verteidiger dazu.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte dagegen, das Landgericht habe ohnehin nicht viel von den Zeugenaussagen erwarten können. Diese hätten sich nur gelohnt, wenn die Zeugen tatsächlich angereist und nicht etwa per Video befragt worden wären, wie es Falks Anwalt vorschlug. Der Bundesgerichtshof will nun gründlich über den Fall beraten. Ein Urteil wurde für den 17. August angekündigt.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf eine Feier zum Auftakt des jüdischen Lichterfests Chanukka in Sydney nach jüngsten Angaben 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften den Angriff am berühmten Bondi Beach als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Angriff Entsetzen aus. US-Präsident Donald Trump verurteilte ihn als "rein antisemitischen Anschlag".

Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme

Seit der Festnahme von Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi im Iran haben ihre Unterstützer nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu der 53-Jährigen. Mohammadi habe seit Freitag keinen Anruf getätigt, und "nur eine begrenzte Anzahl der Festgenommenen konnte Kontakt zu ihren Familien aufnehmen", erklärte ihre Stiftung am Sonntag. Die Stiftung äußerte sich "tief besorgt um das körperliche und psychische Wohlbefinden aller Inhaftierten" und forderte ihre "sofortige und bedingungslose Freilassung".

Mindestens elf Tote bei antisemitischem Angriff auf Feiernde in Australien

Bei einem tödlichen Angriff auf eine Feier zum jüdischen Lichterfest Chanukka am berühmten Bondi Beach in Sydney sind mindestens elf Menschen getötet worden. Mindestens 29 Menschen wurden bei dem von der Polizei als "Terrorvorfall" eingestuften Schusswaffenangriff am Sonntag verletzt, wie die australischen Behörden mitteilten. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu warf seinem australischen Kollegen Anthony Albanese wegen des Angriffs, der welweit verurteilt wurde, schwere Versäumnisse vor.

Bayerns Innenminister Herrmann zu Festnahmen: Anschlag stand nicht unmittelbar bevor

Die Ermittler in Bayern vermuten ein islamistisches Motiv hinter den am Wochenende aufgedeckten mutmaßlichen Anschlagsplänen auf einen Weihnachtsmarkt. Nach aktuellem Ermittlungsstand gehen sie nicht davon aus, "dass der Anschlag schon unmittelbar bevorstand", wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag in München sagte. Die Behörden seien durch einen ausländischen Nachrichtendienst auf einen Verdacht aufmerksam geworden. Aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes habe die Kriminalpolizei fünf Männer verhaftet.

Textgröße ändern: