Pallade Veneta - Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen

Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen


Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen
Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Land Berlin darf das Bewerbungsverfahren für den Chefposten des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten nicht unterbrechen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie es am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte. Geklagt hatte ein Bewerber oder eine Bewerberin, mit dem oder der bereits ein Auswahlgespräch geführt wurde. Der Eilantrag richtete sich gegen die Unterbrechung.

Textgröße ändern:

Die Stelle der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten war seit Juli 2024 ausgeschrieben und sollte zum 1. Januar 2025 neu besetzt werden. Im Oktober 2024 fanden Auswahlgespräche mit einigen Bewerbenden statt. Im November brach die zuständige Senatsverwaltung das Stellenbesetzungsverfahren allerdings ab. In einem Vermerk dazu hieß es laut Gericht unter anderem, das Landesamt sei organisatorisch und strategisch neu zu ordnen, weshalb das bisherige Anforderungsprofil nicht mehr den Erfordernissen entspreche und anzupassen sei.

Aus Sicht der Kammer reicht dieser Vermerk aber nicht aus. So benenne dieser "nicht einmal andeutungsweise", welche Änderungen des Anforderungsprofils beabsichtigt seien. Diese seien selbst im gerichtlichen Verfahren nicht weiter konkretisiert worden, hieß es vom Gericht. Ohne die Vorlage konkreter Änderungen der Ausschreibung könne die Kammer aber nicht feststellen, "dass tatsächlich eine wesentliche Änderung des Stellenprofils vorgenommen werden solle und diese Absicht nicht nur vorgeschoben sei."

Es sei aus Sicht der Kammer auch nicht evident, dass die bisherige Ausschreibung überholt sei. Die Absicht, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten umzugestalten, habe schließlich schon vor der Ausschreibung bestanden.

Die Entscheidung über den Eilantrag fiel bereits am vergangenen Freitag. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet

32 Stunden nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela ist ein Baby lebend aus den Trümmern gerettet worden. Auf einem Video aus der besonders schlimm betroffenen Küstenstadt La Guaira ist zu sehen, wie Rettungskräfte den Säugling am Freitagabend bei Scheinwerferlicht und unter dem Applaus ihrer Kollegen aus einem Trümmerberg befreiten.

Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet

Nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben mit mindestens 920 Toten schwindet in Venezuela die Hoffnung, noch Überlebende in den Trümmern zu finden. In der besonders schlimm betroffenen Stadt La Guaira suchten die Menschen in den Überresten eines eingestürzten Wohnblocks teils mit bloßen Händen nach Verschütteten. Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez wurde am Freitag in einem stark beschädigten Stadtteil der Hauptstadt Caracas ausgebuht. Landesweit wurden nach UN-Angaben noch mehr als 50.000 Menschen vermisst.

Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition

Eine Petition für ein Verbotsverfahren der AfD hat mehr als 1,3 Millionen Unterschriften erhalten. Am Samstagvormittag hatten knapp 1,336 Millionen Menschen die Petition "Prüft ein AfD-Verbot" auf dem Portal innn.it unterzeichnet. Die Initiatoren hatten den Aufruf am Donnerstag nach der Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens gestartet, das die AfD als verfassungswidrig einstuft.

Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben

Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat den Schuldspruch gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung bestätigt, zugleich aber die 16-jährige Haftstrafe aufgehoben. Das kalifornische Berufungsgericht ordnete am Freitag (Ortszeit) an, das Strafmaß neu festzusetzen.

Textgröße ändern: